19-03-2014, 10:45
(19-03-2014, 10:36)Udo schrieb: Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?
Tut es meiner Ansicht nach nicht, wie ich oben schrieb.
Ist mit Frankreich dasselbe, es wurde sogar extra im deutschen Recht die französische Errungenschaftsgemeinschaft eingeführt, um in Frankreich geschlossene Ehen auch in Deutschland leichter scheiden zu können. Wenn man in Frankreich ohne Ehevertrag heiratet, gilt automatisch die Errungenschaftsgemeinschaft. Bei Gütertrennung ist es sogar einfacher, die gibts ohnehin fast überall als Möglichkeit für den vermögensrechtlichen Ehestand, ist akzeptiert, verstösst auch nicht gegen die ordre public.
Wie gesagt, der Mechanismus der Scheidung geht aber nach deutschem Recht. Trennungszeit, Kindesunterhalt, diese und andere Dinge gehen nach deutschem Recht.