@P
Die Errungenschaftsgemeinschaft ist nicht das Gleiche wie die Zugewinngemeinschaft. Der Name sagt es klar aus. Bei Zugewinn geht es nur um Gewinn, bei Errungenschaft auch um Schulden. Selbstverständlich hast Du recht mit Deinen Ausführungen, jedoch sollte sich Udo schnellstens einen Anwalt suchen, welcher ihm die Dinge klar auf den Tisch legt. Ich wurde ebenfalls in Deutschland getraut, mit Ehevertrag und werde in FR nach Errungenschaft und ohne Ehevertrag geschieden, wenn es denn der lieben Frau Richterin irgendwann einmal gefällt, was nach über drei Jahren noch nicht der Fall ist. Solange die Exe und die Richter wollen, zahlt man Unterhalt, Abfindung usw.. Wenn dem nämlich nicht so wäre, wären wir nicht hier.
Die Errungenschaftsgemeinschaft ist nicht das Gleiche wie die Zugewinngemeinschaft. Der Name sagt es klar aus. Bei Zugewinn geht es nur um Gewinn, bei Errungenschaft auch um Schulden. Selbstverständlich hast Du recht mit Deinen Ausführungen, jedoch sollte sich Udo schnellstens einen Anwalt suchen, welcher ihm die Dinge klar auf den Tisch legt. Ich wurde ebenfalls in Deutschland getraut, mit Ehevertrag und werde in FR nach Errungenschaft und ohne Ehevertrag geschieden, wenn es denn der lieben Frau Richterin irgendwann einmal gefällt, was nach über drei Jahren noch nicht der Fall ist. Solange die Exe und die Richter wollen, zahlt man Unterhalt, Abfindung usw.. Wenn dem nämlich nicht so wäre, wären wir nicht hier.