19-03-2014, 15:07
Klang so. Die Errungenschaftsgemeinschaft war ein Beispiel, dass sogar nach Güterständen geschieden wird, die in Deutschland bisher gar nicht möglich waren. Somit wird auch in der Praxis von den Gerichten der Güterstand der Herkunft beachtet. Es ist also defintiv nicht so, dass der Herkunftsgüterstand keine Rolle spielt. Die entscheidende Frage für Udo ist vielmehr, welche Winkelzüge existieren, um das im Einzelfall zu hintertreiben.
Die Beschreibung zur Errungenschaftsgemeinschaft ist übrigens nicht richtig. Schulden spielen sehr wohl ebenso bei einer Zugewinngemeinschaft eine Rolle, das wurde sogar noch erweitert, indem zusätzlich zum negativen Endvermögen auch ein negatives Anfangsvermögen eingeführt wurde. Der Unterschied besteht vielmehr in der Behandlung gemeinsamer Vermögensteile. Die zählen anders als bei Zugewinngemeinschaft tatsächlich schon während der Ehe als Gesamtgut.
Die Beschreibung zur Errungenschaftsgemeinschaft ist übrigens nicht richtig. Schulden spielen sehr wohl ebenso bei einer Zugewinngemeinschaft eine Rolle, das wurde sogar noch erweitert, indem zusätzlich zum negativen Endvermögen auch ein negatives Anfangsvermögen eingeführt wurde. Der Unterschied besteht vielmehr in der Behandlung gemeinsamer Vermögensteile. Die zählen anders als bei Zugewinngemeinschaft tatsächlich schon während der Ehe als Gesamtgut.