19-03-2014, 15:31
Moin,
1. keinen Titel unterschreiben (Du bist nicht zahlungsfähig als ALGII-Empfänger)
2. rückwirkene Unterhaltsforderungen (gibt es die ?) sind nach meiner Kennnis erst ab Datum der Vaterschaftsanerkennung möglich
1. keinen Titel unterschreiben (Du bist nicht zahlungsfähig als ALGII-Empfänger)
2. rückwirkene Unterhaltsforderungen (gibt es die ?) sind nach meiner Kennnis erst ab Datum der Vaterschaftsanerkennung möglich
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel