19-03-2014, 17:35
Es gibt einen überraschenden Nachtrag zu den Empfehlungen des Vorstands des DFGT: http://www.dfgt.de/index.php?tid=85
Offensichtlich gab es Ärger.
"Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlende Aussagen in den Empfehlungen des Vorstands zum Arbeitskreis Nummer 7 angesprochen."
Arbeitskreis 7 war der Arbeitskreis zum Wechselmodell, geleitet von Prof. Sünderhauf, oben ausführlich dargestellt. Danach verteidigt sich der Vorstand, warum das Wechselmodell in seinen Empfehlungen ignoriert hat. Die Argumentation ist so fadenscheinig wie unter Juristen üblich, kann im Link nachgelesen werden. Zum Schluss aber noch ein interessanter Satz: "Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags wird sich 2014 unter anderem mit dem Wechselmodell befassen."
Ganz offensichtlich knirscht es nun sogar unter Familienrechtlern und die Stimmen, die das Thema Wechselmodell nach vorne holen wollen, werden immer unüberhörbarer. Es wurde nicht mehr einfach so akzeptiert, dass der DFGT-Vorstand (das sind die besonders Etablierten und Älteren) die Tür zu hält, er muss sich nun schon deswegen verteidigen.
Bilder sind nun auch öffentlich. Wer sehen will, wie die Täterinnen und Täter tagen: http://www.dfgt.de/resources/Fotos_DFGT/2013/index.html
Einige kennt man sofort, Figuren wie Peschel-Gutzeit oder Dombek-Rakete.
Den Bildern nach wars auch eine Verkaufs- und Werbeveranstaltung. Alle möglichen Verlage mit ihren Werken, z.B. "Der Honorarplaner Familienrecht". Oder das Bundesamt für Justiz mit einem grossen Stand, fleissig unsere Steuergelder verbratend.
Offensichtlich gab es Ärger.
"Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlende Aussagen in den Empfehlungen des Vorstands zum Arbeitskreis Nummer 7 angesprochen."
Arbeitskreis 7 war der Arbeitskreis zum Wechselmodell, geleitet von Prof. Sünderhauf, oben ausführlich dargestellt. Danach verteidigt sich der Vorstand, warum das Wechselmodell in seinen Empfehlungen ignoriert hat. Die Argumentation ist so fadenscheinig wie unter Juristen üblich, kann im Link nachgelesen werden. Zum Schluss aber noch ein interessanter Satz: "Die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags wird sich 2014 unter anderem mit dem Wechselmodell befassen."
Ganz offensichtlich knirscht es nun sogar unter Familienrechtlern und die Stimmen, die das Thema Wechselmodell nach vorne holen wollen, werden immer unüberhörbarer. Es wurde nicht mehr einfach so akzeptiert, dass der DFGT-Vorstand (das sind die besonders Etablierten und Älteren) die Tür zu hält, er muss sich nun schon deswegen verteidigen.
Bilder sind nun auch öffentlich. Wer sehen will, wie die Täterinnen und Täter tagen: http://www.dfgt.de/resources/Fotos_DFGT/2013/index.html
Einige kennt man sofort, Figuren wie Peschel-Gutzeit oder Dombek-Rakete.
Den Bildern nach wars auch eine Verkaufs- und Werbeveranstaltung. Alle möglichen Verlage mit ihren Werken, z.B. "Der Honorarplaner Familienrecht". Oder das Bundesamt für Justiz mit einem grossen Stand, fleissig unsere Steuergelder verbratend.