19-03-2014, 19:15
(19-03-2014, 18:54)Compaq schrieb: nein habe nur die vaterschaftanerkennung unterschrieben.was macht das jetzt einen unterschied?
Der Unterschied besteht darin, dass in einem Titel der monatliche Zahlbetrag festgehalten wird. Ein solcher Titel ist sofort vollstreckbar, d.h. zahlst du ein Mal nicht, holt der Gerichtsvollzieher das Geld bei Dir.
Der Titel ist, wenn er vom Jugendamt angefertigt wird, unbefristet. Das heisst, der Titel endet nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt formal unbefristet weiter - so lange, bis du auf Herausgabe des Titels klagst. Spätestens, wenn das Kind 27 Jahre alt wird.....
Weiters packt das Jugendamt gerne noch eine Dynamisierung des Unterhaltstitels mit rein, das bedeutet ständig steigende monatliche Zahlbeträge. Wenn du nicht zahlst, kommt der Gerichtsvollzieher.
Wenn schon Titel, dann lass selber einen bei einem beliebigen Notar machen. Dann kannst du Dauer und Zahlbetrag selbst festlegen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1