(19-03-2014, 19:20)Compaq schrieb: ...ich warte einfach ab was jetzt passiert und dann nehem ich mir einen anwalt.Das ist die ungeschickteste und teuerste Variante.
Da ist es immer noch günstiger ohne Anwalt einfach ein Versäumnisurteil abwarten....
Wenn dein Nettoeinkommen derzeit niedriger als ca. 1392€ ist (391 Regelsatz + ca. 399 Miete + max. 330 Freibetrag + vermutlich 272 Kindesunterhalt) dann sollte als erstes ein aufstockender Hartz4-Antrag gestellt werden.
Zweitens wäre der Beginn der Selbständigkeit sofort vor Eingang einer Klage zu prüfen und zu bewerkstelligen. Dazu müßt man aber mehr Details wissen.
Spätestens bei Eingang der Klage sollte man den H4-Antrag wohl prophylaktisch auch bei etwas höherem Einkommen tun. Um sich die Möglichkeit der Absetzung nach §11b...Nr. 7 SBGII zu sichern. Und für evtl. VKH.
Sei froh, dass sie noch verheiratet ist. So kann sie wenigstens keinen Unterhaltsvorschuss bekommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #