20-03-2014, 15:06
Ein Forschritt ist es schon, wenn Aus-ixen und beharrliches ignorieren des Wechselmodells nicht mehr reicht, sondern man sich gezwungen sieht, nun plötzlich aktiv zu handeln, um die eigene obsolete Residenzdoktrin zu verlängern.
Das ändert sich aus mehreren Gründen schnell. Vorher kamen die Kosten phasenverschoben und bestanden oft nur aus Opprtunitätskosten, interessierten also keinen. Jetzt kamen Aufstocker, die Unterhalt direkt und unmittelbar an die Staatskasse weiterreichen. Die Privatinsolvenzreform, die verzweifelten Versuche von den Verfahrenskostenhilfekosten runterzukommen, da schwappt immer mehr zurück.
Dieser und die letzten Familiengerichtstage sind ein guter Anzeiger dafür. Das gesamte Unterhaltsrecht ähnelt immer mehr einer reinen Mangelverwaltung, man sieht es an den Themen. Gerade in jüngster Zeit richtet sich der Blick auch immer mehr auf das Geld der betreuenden Elternteile, langsam aber sicher werden einige fest geglaubte Grenzen verschoben, schon am Anfang der Vorstandsempfehlungen passiert das.
Zitat:Die Spaltung in Betreuungs- und Zahlungselternteil spült dieser ehrenwerten Gesellschaft immerhin jährlich Millionenumsätze in die Kassen.
Das ändert sich aus mehreren Gründen schnell. Vorher kamen die Kosten phasenverschoben und bestanden oft nur aus Opprtunitätskosten, interessierten also keinen. Jetzt kamen Aufstocker, die Unterhalt direkt und unmittelbar an die Staatskasse weiterreichen. Die Privatinsolvenzreform, die verzweifelten Versuche von den Verfahrenskostenhilfekosten runterzukommen, da schwappt immer mehr zurück.
Dieser und die letzten Familiengerichtstage sind ein guter Anzeiger dafür. Das gesamte Unterhaltsrecht ähnelt immer mehr einer reinen Mangelverwaltung, man sieht es an den Themen. Gerade in jüngster Zeit richtet sich der Blick auch immer mehr auf das Geld der betreuenden Elternteile, langsam aber sicher werden einige fest geglaubte Grenzen verschoben, schon am Anfang der Vorstandsempfehlungen passiert das.