20-03-2014, 16:07
Mit (unbezahltem Titel): Immer Schulden.
Ohne Titel: Vielleicht Schulden.
Wenn du aufgefordert wirst, Unterhalt zu bezahlen und bezahlst keinen, verklagt wirst und nach ein paar Monaten zu Unterhaltszahlungen verurteilt wirst, dann muss du rückwirkend ab Aufforderung bezahlen. Obwohl damals noch gar kein Titel bestand.
Ohne Titel: Vielleicht Schulden.
Wenn du aufgefordert wirst, Unterhalt zu bezahlen und bezahlst keinen, verklagt wirst und nach ein paar Monaten zu Unterhaltszahlungen verurteilt wirst, dann muss du rückwirkend ab Aufforderung bezahlen. Obwohl damals noch gar kein Titel bestand.