20-03-2014, 20:29
Wenn jemand um Vermittlung oder Beratung bittet, müssen die dem auch nachkommen. Wenn du eine vollstreckbare Umgangsreglung hast, dann vollstreck sie!
Du kannst natürlich, und das wäre auch nicht unklug, versuchen in einem Gespräch beim JA zu klären, dass du auf den Umgang bestehst und das die Mutter sich daran zu halten hat. Wenn sie das nicht einsieht, kannst du eben ein Ordnungsgeld beantragen.
Du kannst natürlich, und das wäre auch nicht unklug, versuchen in einem Gespräch beim JA zu klären, dass du auf den Umgang bestehst und das die Mutter sich daran zu halten hat. Wenn sie das nicht einsieht, kannst du eben ein Ordnungsgeld beantragen.