20-03-2014, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-03-2014, 21:06 von Antragsgegner.)
Habe ich. Seine Erlauchtheit hat gemeint, es ist alles richtig.
Habe daraufhin Erinnerung bei Gericht eingelegt. Daraufhin wurde ich per Beschluss verwiesen dass das Gericht der vermeintlich fehlerhaften Pfändung keine Abhilfe schaffen kann und ich bitte meinen AG als Drittschuldner zu verklagen möge.
@Timo belese mal den 850d und Du stellst fest das nur die Grenzen von Nr. 1, 2 und 4 aufgeweicht werden, nicht allerdings von Nr. 3. Und darum geht es bei mir: Waschzulage, Erschwerniszulage, Schichtzulage... fällt alles unter 3 laut anderer Urteile und darf damit nicht bzw. nicht komplett eingerechnet werden.
Der PfÜB ist das übliche Formblatt wo das auch drin steht und es steht explizit was mir vom "errechneten Netto" bleiben darf... und mit errechnet ist, glaube ich, nicht die normale Abrechnung meines AG gemeint sondern die Berechnung nach 850a bis d.
PS.: Hab natürlich auch beim Betriebsrat vorgesprochen und auch die sagten, das nunmehr nur die Klage bleibt, wenn Lohnbüro und Rechtspfleger zu doof sind bzw. nicht klare Anweisungen geben.
Habe daraufhin Erinnerung bei Gericht eingelegt. Daraufhin wurde ich per Beschluss verwiesen dass das Gericht der vermeintlich fehlerhaften Pfändung keine Abhilfe schaffen kann und ich bitte meinen AG als Drittschuldner zu verklagen möge.
@Timo belese mal den 850d und Du stellst fest das nur die Grenzen von Nr. 1, 2 und 4 aufgeweicht werden, nicht allerdings von Nr. 3. Und darum geht es bei mir: Waschzulage, Erschwerniszulage, Schichtzulage... fällt alles unter 3 laut anderer Urteile und darf damit nicht bzw. nicht komplett eingerechnet werden.
Der PfÜB ist das übliche Formblatt wo das auch drin steht und es steht explizit was mir vom "errechneten Netto" bleiben darf... und mit errechnet ist, glaube ich, nicht die normale Abrechnung meines AG gemeint sondern die Berechnung nach 850a bis d.
PS.: Hab natürlich auch beim Betriebsrat vorgesprochen und auch die sagten, das nunmehr nur die Klage bleibt, wenn Lohnbüro und Rechtspfleger zu doof sind bzw. nicht klare Anweisungen geben.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.