Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#3
Ja, dem Kindeswohl. Für das Kindeswohl dient auch eine Privatschule, in der in einer Klasse nicht 30 Schüler, sondern nur ein paar sitzen. Vielleicht sollten alle Kinder - Vertreten durch die Mutter - die in eine normale Schule ihre Kinder schicken, auf Privatschule und Hausaufgabenbetreuung, Extra- Unterricht etc. klagen.

Das sind doch alles Leistungen, die man selbst dann kaum tragen kann, wenn Mama und Papa noch glücklich zusammen sind.
Selbst Gutverdienende können Kindern nicht mehr alles bezahlen, dass ist doch Realität in Deutschland. Klar es dient dem Kindswohl, wenn ich meiner Tochter Privatmusikunterricht etc. bezahle, aber wer kann es denn noch ? Der Richter sollte lieber dem Kind klar machen: Liebes Kind, wenn dein Vater es dir bezahlen möchte zusätzlich zu dem, was du eh schon nur von ihm bekommst, dann hast du wirklich einen Super-Papa. Denn dein Papa trägt doch ohnehin schon so gut wie alle Kosten für dich, frage zukünftig vor allem auch deine Mutter, wenn du Leistungen willst, den sie hat sich um dich zu sorgen, sie hat das Sorgerecht. Pflege den Kontakt zu deinem Vater, besuche ihn, etc., dann wird er sicher, wenn er nicht zuvor schon ausgenommen ist wie eine Weihnachtsgans, dir auch noch den Rest fiktives Geld geben"

Dieses Urteil zeigt: Wir nehmen immer soviel wir können. Wenn Vater gut verdient, darf er nicht selbst entscheiden, wieviel er zusätzlich gibt oder geben möchte gegen gewisse Gegenleistungen wie Kontaktpflege, sondern wir haben jederzeit die Möglichkeit , ihn ganz auszunehmen. Damit kann ein einzelnes Kind - ein einzelner Fehler - schon soviel "Lehrgeld" bedeuten, daß er nie wieder auf die Beine kommt...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Vater - 02-05-2009, 00:52
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zahl der Schulschwänzer steigt weiter lordsofmidnight 2 3.990 22-01-2012, 19:32
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste