21-03-2014, 17:59
Ja nun, wenn nun Deine Tochter sagt, was sie will, ist das Ding doch durch... Letzten Endes sollst Du Dich doch nach wichtigen Bedürfnissen Deiner Tochter richten; als guter Vater hast Du das ja ohnehin immer getan. Dazu gehört bestimmt auch ihr Bedürfnis, bei vorzeitigem Schulschluß von ihrem Vater betreut zu werden...
Darüberhinaus ist ja schon immer mein Reden: Die gemeinsame Sorge schützt das Kind! Nicht unfehlbare Eltern können sich gegenseitig korrigieren... oder auch ggf. einseitig eine im Kindeswohl liegende gerichtliche Korrektur erzwingen.
Darüberhinaus ist ja schon immer mein Reden: Die gemeinsame Sorge schützt das Kind! Nicht unfehlbare Eltern können sich gegenseitig korrigieren... oder auch ggf. einseitig eine im Kindeswohl liegende gerichtliche Korrektur erzwingen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...