Danke dir Timo,
Werde jetzt erstmal am 31.03 zur Beratung und prüfen lassen in wie weit ich den Umgang einklagen kann.
Wenn ich eine persönliche Einladung vom Jugendamt erhalte werde ich ihn natürlich wahr nehmen. Ich werde vorher natürlich mitteilen das ich nicht alleine komme. Da ich zZ starke Medikamente einnehmen muss die das führen eines Fahrzeugs unmöglich machen.
Heute durfte unser Kind zu mir leider nur 2 Stunden. Ich hätte da klar ihn behalten können doch ich hasse diese Streitereien vor und um ihn. Seine Schulische leistung ist schon abgesackt ich vermute das er sich zuviele sorgen macht.
Wer erhebt das Ordnungsgeld? Muss ich das auch beim Anwalt in auftrag geben oder läuft das über das JA das ja auch Beistandschaft einging mit meiner Ex ?
Werde jetzt erstmal am 31.03 zur Beratung und prüfen lassen in wie weit ich den Umgang einklagen kann.
Wenn ich eine persönliche Einladung vom Jugendamt erhalte werde ich ihn natürlich wahr nehmen. Ich werde vorher natürlich mitteilen das ich nicht alleine komme. Da ich zZ starke Medikamente einnehmen muss die das führen eines Fahrzeugs unmöglich machen.
Heute durfte unser Kind zu mir leider nur 2 Stunden. Ich hätte da klar ihn behalten können doch ich hasse diese Streitereien vor und um ihn. Seine Schulische leistung ist schon abgesackt ich vermute das er sich zuviele sorgen macht.
Wer erhebt das Ordnungsgeld? Muss ich das auch beim Anwalt in auftrag geben oder läuft das über das JA das ja auch Beistandschaft einging mit meiner Ex ?