21-03-2014, 23:38
(21-03-2014, 23:31)John Doe schrieb: Wer erhebt das Ordnungsgeld? Muss ich das auch beim Anwalt in auftrag geben oder läuft das über das JA das ja auch Beistandschaft einging mit meiner Ex ?
Es hängt davon ab, ob deine Umgangsreglung vollstreckbar ist. Ob sie vollstreckbar ist, steht in dem Beschluss oder Vergleich mit Bezug auf §89 FamFG.
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes musst du bei Gericht beantragen.
Wenn du gesundheitlich derart eingeschränkt bist, dass du den Umgang nicht dauerhaft, bzw. regelmäßig in der vom Gericht festgelegten Form wahrnehmen kannst, würde ich allerdings davon abraten ein Ordnungsgeld zu beantragen.
Die optimale Lösung wäre es, dich mit der Mutter im Einzelfall über den Umgang abzusprechen.