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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#1
hallo,

ich benötige dringend rat wie ich in dem folgenden fall vorgehen muss.

angestrebt wird von mir das umgangsrecht und das gemeinsame sorgerecht.

zur vorgeschichte:

kindesmutter hat vor ca 2 jahren das jugendamt eingeschaltet, hilfeplan und familienhilfe. begründung: sie macht das nur für ihre 14 jährige tochter aus vorhergegangener beziehung, möchte sie ohne mich und meine familie erziehen. wir hätten alle schlechten einfluss auf sie, wären ja auch nicht ihre leibliche familie und desweiteren geht sie davon aus das männer eh potenzielle pädophile sind. angeblich hatte sie selbst eine erhebliche missbrauchsthematik in ihrer kindheit erlebt! ihre tochter wurde praktisch vor mir und meiner familie versteckt. nach erheblichen schulproblemen, wegen angeblichen mobbings- missbrauchs....etc...mehreren schulwechseln usw. kehrte irgendwann ruhe ein, bzw kind besuchte die schule wieder.

in diesser zeit ging sie 2 mal ins frauenhaus. beim ersten mal wollte sie da einen kostenlosen umzug erpressen, beim 2 mal sagte sie sie brauchte mal eine auszeit!? hab sie beim ersten mal abgeholt, beim 2 mal hat sie das alleine bewerkstelligt.

immer wieder drohte sie umzuziehen und unsere 1,5jährige tochter zu verschleppen. nach phasen der ruhe eskalierte es immer wieder und sie unterstellte mir alles nur erdenkliche machte haltlose vorwürfe..... einen geregelten tagesablauf empfand sie zb, langweilig.... ohne stress und chaos wollte sie nicht sein..... ämter, ebay, nachbarn, familie.... nur stress

zuletzt drohte sie mir mit einer bannmeile und sie würde beweise gegen mich sichern!? dann rief sie mich eines nachts an, schrie wie irre herum unsere tochter würde sterben, sie hätte hohes fieber..... sie müsse morgen unbedingt ins krankenhaus und sie würde das gespräch aufzeichnen und ihre ältere tochter wäre auch wach und hört das gespräch mit!???? ich hab gesagt fieberzäpfchen geben und wenns nicht runter geht fahren wir, was sonst? dann weckte sie meine mutter, die gleiche antwort, dann wohl auch ihre familienhilfe. sms nach 30min. fieber ist gesunken, aber sie werde morgen mit familienhilfe ins krankenhaus, war samstag.
anruf am nächsten morgen, kind sei erkältet sie wolle erstmal ihre ruhe.dann noch paar sms, das ich sie und das kind im stich gelassen hätte etc.....
sonntag per sms angefragt wie es der kleinen geht. antwort: alles ok.

montag morgen: dachte ich ruf sie gleich mal an, wegen brötchen holen. da ruft mich ihre familientante an!? frau.... wolle ihre ruhe, mich nicht sehen... irgendsowas..... ok, ärgerlich da ich frei hatte und meine tochter gern gesehen hätte.na ja....

ca 3 stunden später steht die polizei vor meiner tür..... einsatz wegen häuslicher gewalt, frau... fühlt sich bedroht.... kp!? hab sie und mein kind vor drei tagen zuletzt gesehen..... polizei ging dann wieder.

ab zum jugendamt!
natürlich keiner erreichbar, bzw beim vorsprechen auf die aktuellen öffnunszeiten verwiesen worden. ein hin und her, keiner so wirklich zuständig erst jugendamt dann familienhilfe, ne dann doch wieder jugendamt. hab da von einem gerichtstermin erfahren.

samstag gerichtspost, montag termin, gewaltschutzverfahren!
keine ahnung von sowas, die richterin hatte sich schon was ausgedacht..... hab zugegeben das es mal streitigkeiten gab und auch mal schimpfwörter gefallen sind........hab dann ohne anerkennung einer rechtspflicht das ding über mich ergehen lassen und auf rechtsmittel und begründung wurde verzichtet. umgangsrecht soll ich mit dem jugendamt klären.

kindesmutter ging kurz darauf in vorgezogene mutter kind kur, jugendamt will einfach nur abwarten kur abwarten, werde schriftlich einen termin bekommen....hab beim letzten vorsprechen noch schnell eine aussergerichtliche umgangsregelunsvereinbarung abgeben können, wo ich leute benenne die das kind abholen und wieder zur mutter bringen können.

polizliche vernehmung: termin wegen gefährlicher körperverletzung vom ... 2011.... bis zum..... 2014?

kur scheint vorbei zu sein wohnung der kindesmutter ist wieder belebt, soll ich einfach morgen wieder zum jugendamt gehen?

wollte beratungshilfe beantragen, wurde verwehrt weil im beschluss steht der umgang soll über das jugendamt geklärt werden!

was mach ich mit dieser dubiosen vernehmung? am besten nichts sagen, oder hilfts was dem einen vorzujammern?

soll ich morgen bei gericht gemeinsames sorgerecht beantragen? mutter drohte ja eh schon wegen umzug!?

was soll ich nur machen???????????????

habe die schwangerschaft begleitet, war bei der geburt meiner kleinen dabei und hatte fast täglichen kontakt zu dem kind, das man ein kind seinem vater so einfach entreissen kann, ich komm mir vor wie im falschen film!

lg grüsse an alle
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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von egon123123 - 23-03-2014, 11:09
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 14:17
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 16:07
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 25-03-2014, 10:21
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 25-03-2014, 14:34
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 14-07-2015, 12:47
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 15-07-2015, 06:06

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