23-03-2014, 11:12
Guten Morgen! danke Dir soweit
da bis jetzt nur freundliche Briefe kamen ala "Sie sind verpflichtet; bitte um Darlegung des Einkommens.." und Ich auch noch nichts unterschrieben habe, Ist das wohl noch kein Titel nehm ich an...
Da Du schreibst:
""Kindesunterhalt wird ab dem 01. des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Erteilung der Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, oder eine entsprechende Klage rechtshängig geworden ist. "
heißt das dann ja, (erster Brief JC am 24.07.2013) daß ich ab da KU nachzahlen müsste; da ich aber ab diesem Monat eh schon KU zahle, fällt das wohl weg....!?
Geht bei der Nachforderung ja auch um KU, da KM Elterngeld bezogen hat in dem o.g. Zeitraum....
Umgang beantragt (beim JA) hab ich nicht; ist ne einvernehmliche Regelung zwischen KM und mir (Regelung kommt aber, sobald das GSR geklärt ist... Antrag läuft gerade)
da bis jetzt nur freundliche Briefe kamen ala "Sie sind verpflichtet; bitte um Darlegung des Einkommens.." und Ich auch noch nichts unterschrieben habe, Ist das wohl noch kein Titel nehm ich an...
Da Du schreibst:
""Kindesunterhalt wird ab dem 01. des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Erteilung der Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, oder eine entsprechende Klage rechtshängig geworden ist. "
heißt das dann ja, (erster Brief JC am 24.07.2013) daß ich ab da KU nachzahlen müsste; da ich aber ab diesem Monat eh schon KU zahle, fällt das wohl weg....!?
Geht bei der Nachforderung ja auch um KU, da KM Elterngeld bezogen hat in dem o.g. Zeitraum....
Umgang beantragt (beim JA) hab ich nicht; ist ne einvernehmliche Regelung zwischen KM und mir (Regelung kommt aber, sobald das GSR geklärt ist... Antrag läuft gerade)
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet