23-03-2014, 12:26
Grundsätzlich sieht das BGB vor, dass erst ab Feststellung der Vaterschaft gezahlt werden muss, es sei denn die Mutter kann darlegen, dass sie an der Geltendmachung ihres Anspruchs gehindert war.
Danach muss sich das Jobcenter richten. Ich würde der Zahlungsaufforderung erst einmal pauschal mit Bezug auf 1600 d Abs. 4 BGB widersprechen
Danach muss sich das Jobcenter richten. Ich würde der Zahlungsaufforderung erst einmal pauschal mit Bezug auf 1600 d Abs. 4 BGB widersprechen