23-03-2014, 13:01
Wenn "dem anderen EX das Kind unterschieben wollen" als Hinderungsgrund ausreicht, dann wird ich wohl zahlen müssen;
aber soooo weit sollte unser Familienrecht ja doch nicht verkommen sein..! ;-)
Danke euch! Einspruch wird natürlich eingelegt.....!
aber soooo weit sollte unser Familienrecht ja doch nicht verkommen sein..! ;-)
Danke euch! Einspruch wird natürlich eingelegt.....!
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet