23-03-2014, 16:53
kann so ein beschluß in einem seperaten verfahren zum UMGANG nicht teilweise ausgehebelt werden und daß ein umgangspfleger bestellt wird?
jetzt liegt die puppe in der scheiße und du mußt sie wieder rausziehen.
mann hast du dich verarschen lassen!
bb
netlover
jetzt liegt die puppe in der scheiße und du mußt sie wieder rausziehen.
mann hast du dich verarschen lassen!
bb
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