24-03-2014, 00:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2014, 00:46 von egon123123.)
(23-03-2014, 13:28)Skipper schrieb: [...]
Dann
- Bitte an die Mutter, Deiner ausgearbeiteten Regelung zuzustimmen, Reaktionfrist 10 Tage.
Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung stellen, 14-Tage-Frist.
Klappt das nicht, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts. Für das Gericht gilt ein Beschleunigungsgebot.
Was meinst Du? Könnte das 'was für Dich sein?
.
ja, darum geht es mir ja letztendlich..... ich möchte vorrangig meine Tochter sehen........ was soll ich morgen sagen beim jugendamt in Bezug auf Fristsetzung? Meine aussergerichtliche Umgangsvereinbarung ist am 20.04.14 dort eingegangen, ohne Fristsetzung meinerseits! Beziehe ich mich erst auf mein Schreiben, oder auf Vermittlung des Jugendamtes?
(23-03-2014, 21:18)raid schrieb: @hola:
Welchen Fehler habe ich denn gemacht?[...]
Mein Verständnis gilt dir aber insoweit, als dass man dies nur nachvollziehen kann, wenn man diese Eiseskälte selbst erlebt hat. Erwarte dir aber niemals Mitleid oder Verständnis von einem Borderliner!
Das entspricht ungefähr zu 100 prozent von dem was ich erlebt habe und weiter erleben darf! Wer hätte das gedacht- wir sind nicht alleine!