24-03-2014, 17:25
Zitat:1. Der Versuch eines Platzverweises gegen dich, nachfolgend ein Gewaltschutzverfahren. Du hast das "über dich ergehen lassen". Aber was genau ist denn nun dabei herausgekommen? Was hat die Richterin verfügt? Wie ist es zu Ende gegangen?Das hatte @p weiter oben so zusammen gestellt!
2. Du bist zum Jugendamt um eine Umgangsregelung zu erreichen, bist da aber noch nicht einmal zu einem Gespräch vorgedrungen. Du bist vor Gericht, aber ein Verfahrenskostenhilfeantrag wurde abgelehnt weil du erst zum Jugendamt gehen sollst.
3. Eine Anzeige wegen Körperverletzung, die Polizei ermittelt, du sollst zu einer Vernehmung dort aufkreuzen. Dieser Termin hat noch nicht stattgefunden.
Danach handelt es sich um eine sehr (extrem) belastete Elternbeziehung.
Gewaltschutz - Platzverweis - Anzeige wg 223 StGB - Umgangsprobleme!
Dr. Sommer schrieb:Liebe Mutter meines Kindes,
ich möchte gerne mit Dir über eine Elternvereinbarung sprechen, damit unser Kind seinen lieben Vater öfter sehen kann ....
Wo bin ich?