25-03-2014, 01:54
(24-03-2014, 21:22)Jessy schrieb: Hätte es nicht gereicht einfach festzuhalten, dass ...sollte man denken!
Jedenfalls unter vernünftigen, auf das Kindeswohl abstellende Menschen!
Hier geht es aber nicht um 'irgendwas'.
Es geht um Rechtsbrüche! Jeder einzelne mit dem Ziel, väterlichen Umgang so gering wie nur irgend möglich zu halten. "Um des Kindeswohles Willen"!
Unter solchen Umständen halte ich es für sehr wichtig, schon zu Beginn des Verfahrens klar zu stellen, wer die Rechtsverletzer und damit Kindeswohlmißachter sind.
Aller Erfahrung nach ist es nämlich am Ende sogar noch der antragstellende Vater selbst, "der nicht Willens oder nicht in der Lage ist, zu erkennen ...."
Die solchen Verfahren ursächlichen Verfehlungen gehen dann entweder unter oder sogar noch frech zu Lasten dessen, der nicht aus Langeweile sondern aufgrund willkürlichen Ausschlusses als Vater vor Gericht zieht.
Da muss man schon deutlich drauf hinweisen dürfen!