25-03-2014, 14:12
Wiedereinsetzung?
Welches Verfahren soll denn in welchen Stand wieder eingesetzt werden?
Und um welches Rechtsmittel geht es?
Voraussetzung ist doch, dass eine BEGRÜNDUNG verfristet ist.
Schon mal §§ 233, 234 ZPO gelesen?
Die Entscheidung über den von @netlaver empfohlenen Antrag würde mich mal interessieren!
Welches Verfahren soll denn in welchen Stand wieder eingesetzt werden?
Und um welches Rechtsmittel geht es?
Voraussetzung ist doch, dass eine BEGRÜNDUNG verfristet ist.
Schon mal §§ 233, 234 ZPO gelesen?
Die Entscheidung über den von @netlaver empfohlenen Antrag würde mich mal interessieren!