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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#58
(25-03-2014, 14:12)egon123123 schrieb: Da steht: Der Antragsteller erklärte: Zur Regelung des Umgangs werde ich mich ausschliesslich an das Jugendamt wenden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich habe gelegentlich erklärt, dass die KM skrupellos das Kindeswohl verletzt ...
Und das Gericht hat mir gegenüber erklärt, dass es ihm bei der Lektüre meiner Schriftsätze manchmal selber schwer fällt, die Faust in der Hosentasche zu entkrampfen ....

Die KM hatte unter Tränen erklärt, ich wolle sie mit meinen Anträgen tyrannisieren ...

Ihrem RA hatte ich erklärt, er sei das überflüssigste Rechtspflegeorgan in diesen das Kindeswohl betreffende Verfahren, weil er bei deren Ende kein Geld mehr verdient ...

Deine Richterin soll sich Deine Erklärung hinter ihren Klospiegel stecken!

Es bleibt natürlich eine Dummheit, sich so zu äußern, weil damit der sowieso schon gegen Dich eingestellten Helferindustrie unnötig erleichtert wird, auf Dein inkonsequentes und widersprüchliches Verhalten hinweisen zu können, das natürlich und ganz selbstverständlich und wie von selbst Deinem Kind nur schaden kann.

Wach endlich auf und geh' konsequent einen geraden und vor Allem machbaren Weg.

Unter den von Dir beschriebenen Gegebenheiten ist nach dem Sorgerecht zu greifen (ich meine oben etwas dazu gelesen zu haben) wenig hilfreich!

Wenn die KM geregelten Umgang freiwillig nicht gewährt, muss das schnellstens familiengerichtlich beschlossen werden.
Entsprechend muss der Antrag formuliert sein.
Die weiteren Einzelheiten lassen sich dann -wenn's denn gar nicht anders geht- mit dem JA besprechen.

Ich kenne die Mutter Deines Kindes nicht.
In der Situation, die sich mittlerweile bei Dir eingestellt hat, hättest Du bei Müttern mit denen ich mich 'rumägere und 'rumschlage keine Chancen mehr.

Ich muss auf meine Gemütslage achten und bin dann mal wieder weg Wink
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