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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#10
Schön finde ich auch, dass er, da die Mutter durch ihren Wegzug in die Schweiz, kein KG mehr erhält und er deswegen auch das halbe KG nicht mehr abziehen darf.
Also wie immer: Mutter entscheidet, Vater bezahlt.
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von beppo - 02-05-2009, 20:14
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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