26-03-2014, 21:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-03-2014, 21:03 von Speedy Gonzales.)
(26-03-2014, 20:07)Timo Sassi schrieb: http://www.hus-neumuenster.com/?p=4101
Vielen Dank für den tollen link, das hat mir sehr weitergeholfen. Eine Sache aber: da ich theoretisch auch gegenüber der KM Unterhaltspflichtig bin, welcher Selbstbehalt ist dann zutreffend?
Der Selbstbehalt gegenüber der KM eines nichtehelichen Kindes wäre dann nämlich €1100 und gegenüber dem Kind wären es €800. Etwas verwirrend gerade, danke
@Dino: ich habe für vieles bereits die Suchfunktion genutzt, da sich jedoch immer wieder etwas von der Gesetzeslage ändert wollte ich vorsichtshalber lieber nachfragen.