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Unterhalt nicht eingeklagt
#10
Na, du bist ja auch ein putziger Geselle. Entledigst dich deines Vaters durch Adoption und entblödest dich nicht dennoch einen Sermon über familiäre Verantwortung abzulassen.

Wir werden dich daran erinnern, wenn du dich aus deinem Akademikersalär für eine Frau, die dich an die Luft gesetzt hat, ein Kind, das du nicht siehst und für deinen pflegebedürftigen Adoptivvater dumm und dämlich bezahlst und dir hier Tipps fürs unterhaltsvermeidende Auswandern holst.

Nebenbei gesagt muss schon einiges passieren, damit man seinen Bafög Anspruch wegen Überziehung der Studienzeit verliert. Und noch einmal nebenbei gesagt hat das Sozialamt sehr wohl die Pflicht, dich zu beraten und hätte dir zumindest einen Zuschuss für die Krankenversicherung zahlen müssen und ggf. auch einen Zuschuss für die Wohnkosten. Aber das Sozialamt hast du ja nicht verklagt. Wenn du ein gesundes Verhältnis du deinem Vater gehabt hättest, hätte er dir sicherlich mit all seinen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Phase der Abschlussprüfung, um die es dir angeblich nur ging, unter die Arme gegriffen. Warum hat dir deine Mutter eigentlich nicht unter die Arme gegriffen? Es ging doch nur um 50€ monatlich. Also meine Mutter hätte das gemacht und hat es auch gemacht.
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Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 12:15
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von p__ - 25-03-2014, 12:52
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 27-03-2014, 05:12
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RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014, 14:46

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