28-03-2014, 11:19
Was häufig zu Problemen führt ist, wenn in der EGV steht, dass Bewerbungsbemühungen unaufgefordert nachzuweisen sind. Mit unaufgefordert ist dann tatsächlich auch unaufgefordert gemeint und wenn das nicht erfolgt, werden dann gerne die Sanktionen rausgehauen. Zum Teil bis zu 100%. Da kann man dann auch nichts mehr machen, außer sich über die Höhe der Sanktion zu streiten.
Also hier steckt der Teufel im Detail. Auf solche Formulierungen sollte man achten.
Was die Bewerbungshäufigkeit betrifft so bemisst sie sich meistens tatsächlich an der maximalen Erstattungshöhe, weil die Integrationsfachkräfte wissen, dass das Ärger und Arbeit bedeutet, wenn sie den Leuten mehr Bewerbungen unterjubeln, als sie erstattet bekommen. Es ist ja kein neues Problem.
Also hier steckt der Teufel im Detail. Auf solche Formulierungen sollte man achten.
Was die Bewerbungshäufigkeit betrifft so bemisst sie sich meistens tatsächlich an der maximalen Erstattungshöhe, weil die Integrationsfachkräfte wissen, dass das Ärger und Arbeit bedeutet, wenn sie den Leuten mehr Bewerbungen unterjubeln, als sie erstattet bekommen. Es ist ja kein neues Problem.