28-03-2014, 20:22
(27-03-2014, 22:33)ramses72 schrieb: Ich muss noch sechs Jahre zahlen. Das werde ich auch nicht angreifen, will guten Willen zeigen und auch wegen der Kinder ein ordentliches Verhältnis zur Mutter pflegen.Da stehe ich wahrscheinlich mit meiner Meinung alleine hier. Für mich ist so ein Ehevertrag in dieser Deiner Situation als "sittenwidrig" einzustufen.
Die gute Mutter lacht sich während der Ehe einen Neuen an, zeugt mit ihm ein Kind und Du findest das Ok und zahlst ihr danach noch weitere 6 Jahre Exenunterhalt. Mit Verlaub, ich persönlich würde behaupten wollen, dass wegen BGB §1579 Abs. 2 und Abs. 7 zumindest eine Beschränkung des Unterhalts möglich wäre.
Wenn Du Dir natürlich sicher bist, die nächsten 6 Jahre das Geld zu verdienen, was Du jetzt hast, dann mach es halt.
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