28-03-2014, 23:13
Ich halte die Begründung des OLG für eine Ansammlung von falschen Ansichten, die der Gesetzesbegründung ganz klar widersprechen.
Leider hat sich diese Verdrehung in Form von Textbausteinen wie erwartet an den Gerichten schnell durchgesetzt. Dein OLG liegt exakt auf dieser Linie: Sorgerecht nur dann, wenn man es nicht braucht, wenn sowieso Einigkeit herrscht. Ob es konkret dem Kindeswohl widersprechen wird, wenn die gemeinsame Sorge ausgesprochen wird, wird regelwidrig weder geprüft oder gar bewiesen. Stattdessen werden Pauschalannahmen statuiert und die negative Kindeswohlprüfung wird de facto ersetzt durch eine Beweislast für den Vater, der plötzlich Einigkeit in der Erziehung nachweisen muss.
Deshalb kann ich dir nicht raten, den gerichtlichen Weg weiterzuverfolgen. An diesem Gericht wirst du scheitern und nur höhere Kosten "gewinnen". Eine Chance ergibt sich vielleicht wieder irgendwann, wenn das BVerfG wieder Erwarten ein Grundsatzurteil fällt, das die Gesetzesbegründung als Urteil wiederholt. Aber im Moment befindest du dich in einer Sackgasse.
Leider hat sich diese Verdrehung in Form von Textbausteinen wie erwartet an den Gerichten schnell durchgesetzt. Dein OLG liegt exakt auf dieser Linie: Sorgerecht nur dann, wenn man es nicht braucht, wenn sowieso Einigkeit herrscht. Ob es konkret dem Kindeswohl widersprechen wird, wenn die gemeinsame Sorge ausgesprochen wird, wird regelwidrig weder geprüft oder gar bewiesen. Stattdessen werden Pauschalannahmen statuiert und die negative Kindeswohlprüfung wird de facto ersetzt durch eine Beweislast für den Vater, der plötzlich Einigkeit in der Erziehung nachweisen muss.
Deshalb kann ich dir nicht raten, den gerichtlichen Weg weiterzuverfolgen. An diesem Gericht wirst du scheitern und nur höhere Kosten "gewinnen". Eine Chance ergibt sich vielleicht wieder irgendwann, wenn das BVerfG wieder Erwarten ein Grundsatzurteil fällt, das die Gesetzesbegründung als Urteil wiederholt. Aber im Moment befindest du dich in einer Sackgasse.