29-03-2014, 15:24
(29-03-2014, 12:11)HansWurst schrieb: Die Frage der Kosten habe ich mir bereits auch gestellt. Ich gehe ohnehin davon aus, dass ich für die ganzen Kosten aufkommen werde, auch wenn ich nachweisen kann, dass die Mutter die Kommunikation boykottiert. Welche zusätzlichen Kosten können mir hier noch auferlegt werden?
Na ja, die Kosten der zweiten Instanz. Und zwar auch für die gegnerische Rechtsanwältin.
Zitat:Die RAin der Mutter hat bereits in zwei Sätzen formuliert, dass sie auch in dieser Instanz die Mutter verteidigen wird. Gehe ich richtig davon aus, dass diese 2 Sätze ausreichen, damit die RAin den vollen entsprechend dem Streitwert zu fordernden Betrag, verlangen kann?
Ja
Zitat:In meiner Beschwerde zur Fristwahrung habe ich formuliert, dass eine endgültige Beschwerde nachgereicht wird. Nun hat das OLG meinen Beschwerdetext offensichtlich nicht ordentlich gelesen (siehe unten), sodass anstatt einer Terminierung für die endgültige Beschwerde, gleich ein Hinweisbeschluss kommt, basierend auf einer vorläufigen Beschwerde, die nur der Fristwahrung diente. Hiermit hat das Gericht mir doch das Recht genommen, eine ordentliche Beschwerde einzureichen, auf deren basierend dieses entscheiden soll.
Du hast ja immer noch die Möglichkeit, einen Schriftsatz mit Deinen Argumenten einzureichen. Von daher ist das Gebot des rechtlichen Gehörs nicht verletzt.
Zitat: Dann kann mich doch die RAin der Mutter nicht mit Kosten für ein Verfahren belangen, das beim OLG nicht stattfand?
Doch, denn das Verfahren läuft ja schon. Eine "vorläufige Beschwerde" gibt es ebenso wenig wie "ein bisschen schwanger". Du hast das Beschwerdeverfahren eingeleitet, die gegnerische Anwältin ist bestellt, also alles am Laufen. Jetzt Überlegungen zu den Kosten anzustellen ist etwas verspätet.
Unabhängig davon frage ich mich, ob das gemeinsame Sorgerecht in Deinem Fall so wichtig für Dich ist. Ich an Deiner Stelle hätte mein Geld und meine Energie lieber in ein Umgangsverfahren investiert. Den Zirkus, den Deine Ex beim Umgang aufführt, hätte ich mir nicht so lange bieten lassen.
Eure Tochter ist alt genug, um auch bei Dir übernachten zu können. Und beim Umgang zu den offiziellen Umgangszeiten hat Deine Ex nichts dreinzureden. Das hat mit dem Sorgerecht gar nichts zu tun, das steht Dir allein aus Deinem Recht auf Umgang heraus zu.