Danke für die Info, Theo.
Das mit den Kosten ist schon ärgerlich, aber auch kein Beinbruch. Gerne hätte ich das Geld fürs Kind ausgegeben, als es irgendeinen Juristen in den Rachen zu werfen. Neben der ersten Instanz, werde ich zusätzlich auch die zweite Instanz zahlen müssen. Meines Wissens ist es auch nicht üblich in diesem Bereich, dass in der ersten Instanz der Antragssteller alles zahlen muss, aber soweit ich es mitbekommen habe, wird es gerne von den Amtsrichtern gemacht, um den Leuten den Mut zu nehmen in die zweite Instanz zu gehen.
Warum ich nicht den Umgang gerichtlich habe regeln lassen?
Da gibt es mehrere Gründe:
- Zuerstmal bin ich der Meinung, dass in dem Moment, in dem Juristen involviert werden, beide Parteien verlieren.
- Auch bin ich der Meinung, dass sowas zwei halbwegs intelligente erwachsene Menschen auch ohne juristische Kämpfe klären sollten. Dass dies es ein großer Trugschluss ist, habe ich auch erfahren müssen.
- In den ersten 2 Jahren hat sich die Mutter geweigert die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Da war ich froh, dass sie überhaupt Zugang erlaubt hat.
- Des Weiteren bin ich in den juristischen Sachen nicht so fit und in den ersten Jahren, waren mir entsprechende Anlaufstellen, wie dieses Forum hier (vielen Dank an p den Admin), nicht bekannt.
- Später habe ich gelesen, dass man beim Antrag auf gSR nicht gleich auch noch Umgang mitverhandeln lassen sollte.
Bottom line: Anfangs war ich zu gutgläubig, naiv und vielleicht auch zu sehr mit dem Schmerz beschäftigt, den jeder erfährt, wenn das Kind einem genommen wird.
Habe ich diese Option nicht, oder erst dann nach längerer Zeit, wenn das OLG negativ beschließt?
Das mit den Kosten ist schon ärgerlich, aber auch kein Beinbruch. Gerne hätte ich das Geld fürs Kind ausgegeben, als es irgendeinen Juristen in den Rachen zu werfen. Neben der ersten Instanz, werde ich zusätzlich auch die zweite Instanz zahlen müssen. Meines Wissens ist es auch nicht üblich in diesem Bereich, dass in der ersten Instanz der Antragssteller alles zahlen muss, aber soweit ich es mitbekommen habe, wird es gerne von den Amtsrichtern gemacht, um den Leuten den Mut zu nehmen in die zweite Instanz zu gehen.
Warum ich nicht den Umgang gerichtlich habe regeln lassen?
Da gibt es mehrere Gründe:
- Zuerstmal bin ich der Meinung, dass in dem Moment, in dem Juristen involviert werden, beide Parteien verlieren.
- Auch bin ich der Meinung, dass sowas zwei halbwegs intelligente erwachsene Menschen auch ohne juristische Kämpfe klären sollten. Dass dies es ein großer Trugschluss ist, habe ich auch erfahren müssen.
- In den ersten 2 Jahren hat sich die Mutter geweigert die Vaterschaftsanerkennung zu unterzeichnen. Da war ich froh, dass sie überhaupt Zugang erlaubt hat.
- Des Weiteren bin ich in den juristischen Sachen nicht so fit und in den ersten Jahren, waren mir entsprechende Anlaufstellen, wie dieses Forum hier (vielen Dank an p den Admin), nicht bekannt.
- Später habe ich gelesen, dass man beim Antrag auf gSR nicht gleich auch noch Umgang mitverhandeln lassen sollte.
Bottom line: Anfangs war ich zu gutgläubig, naiv und vielleicht auch zu sehr mit dem Schmerz beschäftigt, den jeder erfährt, wenn das Kind einem genommen wird.
(29-03-2014, 15:40)Timo Sassi schrieb: Es besteht auch die Möglichkeit das Verfahren abzubrechen und es in nicht allzu ferner Zukunft noch einmal zu versuchen.
Habe ich diese Option nicht, oder erst dann nach längerer Zeit, wenn das OLG negativ beschließt?