30-03-2014, 18:52
Betreuungsunterhalt gibt es ja wg. der Betreuung des Kindes. Die wird die Mutter ja auch weiterhin leisten wollen. Wo wäre die Mutterschutzfrist da ein Argument?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
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