30-03-2014, 18:52
Betreuungsunterhalt gibt es ja wg. der Betreuung des Kindes. Die wird die Mutter ja auch weiterhin leisten wollen. Wo wäre die Mutterschutzfrist da ein Argument?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
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