30-03-2014, 18:57
Mit der Mutterschutzfrist beginnt die Unterhaltspflicht nach §1615l BGB des nächsten Unterhaltspflichtigen. Sie kann deshalb nicht arbeiten, weil sie ein neues Kind bekommt und die Folgen daraus hat der neue Vater als Verantwortlicher zu bezahlen.
Sie selber ist natürlich für gar nix verantwortlich...
Sie selber ist natürlich für gar nix verantwortlich...