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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#17
(02-05-2009, 23:27)Webworker schrieb: der nicht betreuende Elternteil bezahlt dem anderen ja für die Betreuung, jetzt aber auch für die Nichtbetreuung

Der nächste logische Schritt wäre eine Blankovollmacht für Frauen über die Konten der Exmänner.

Aber das wäre andererseits wieder zu einfach. Erstens wäre das zu offensichtlich und könnte Männer (doch noch) auf die Barrikaden treibe und zweitens, wäre dann für die Helferinnenindustrie nicht mehr genug zu verdienen. Weniger Prozesse würde wesentlich weniger Verdienstmöglichkeiten ergeben.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

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