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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#20
(03-05-2009, 11:22)Webworker schrieb: Ich meine, es ist ja eh schon egal, macht das Kraut auch nicht mehr fett

das ist sogar wurscht. in meinem fall siehts wohl so aus:
1 ex (schwarze hautfarbe)
2 kinder

das macht ja dann wohl:
840,- € betreuungsunterhalt
400,- € kindesunterhalt 2x
500,- € kindergartenkosten 2x
----------------------------
1740,- € gesamtsumme. ein paar euro nach oben oder unten ist sicherlich zu vernachlässigen.

1740,- € x 12 monate = ca. 21.000,- € pro jahr

dazu bekommt ja mama auch noch kindergeld. besser kann eine afrikanerin schon nicht mehr leben. durch legale arbeit hat sie in jeden fall weniger. nun das große ABER: das mag ihr gesetzlicher anspruch sein, aber da ich nichts habe, hat sie eben nichts.

der staatliche trick mit den kindergartenkosten ist schon geil. zuerst wird der unterhaltspflichtige mit der EINSTWEILIGEN ANORDNUNG überrascht und dann mit den KINDERGARTENKOSTEN! krempelt also die ärmel hoch, sucht euch 2 nebenjobs, gebt mal richtig gas und achtet nicht auf die höchstarbeitszeit, zieht wieder bei mama ein, denn ALLES ZUM WOHL DES KINDES. ihr faulpelze Smile
dazu kommt noch der sonderbedarf der kinder, andere haben umgangskosten ... das ist schon scharf.
@webworker
aus meiner entfernung, etliche tausend meilen, liest sich das wie eine fiktion, comedy, 1000 und eine nacht.
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
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