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Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
#2
Servus ArJa,

ich kenne Deinen Fall insgesamt nicht, kann daher nur auf Deine konkrete Frage Stellung beziehen. Was genau erfüllt sein muß,
weiß ich auch nicht, da können andere sicherlich gut drauf antworten. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob es bei einem 11-jährigen Kind überhaupt noch Sinn macht, auf Umgang zu pochen. Wie der Richter schon zutreffend gesagt hat, ist bei diesem Alter der Kindeswunsch entscheidend. Ich lese heraus, dass Deine Tochter zur Zeit den Umgang ausschließlich mit der Mutter haben möchte. Zumindest scheint es so. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass pubertierende Töchter in dem Alter sicherlich ganz viele andere Dinge zu tun haben, als Zeit mit den Eltern zu verbringen. Könntest Du Dich damit anfreunden es einfach gut sein zu lassen? Ich denke, dass Du Dir damit eine Menge Frust, Ärger und Enttäuschung sparen würdest. Konzentriere Dich mehr auf Dich selbst. Teile Deiner Tochter aber in geeigneter Form einfach mit, dass Sie trotzdem jederzeit zu Dir kommen kann, wenn Sie das möchte. Sei einfach ein cooler Vater, der einerseits loslassen kann, aber auch präsent ist, wenn seine Tochter ihn braucht. Damit wirst Du in ein paar Jahren als Vater hoch im Kurs stehen. Spätestens dann, wenn das Mutter-Tochter Verhältnis im Alltag seine ersten Risse bekommt, weil die Mutter nämlich weder den Urlaub mit ihren Freundinnen noch das 3. Piercing erlaubt oder mit ihrem Muttertiergehabe einfach nur noch nervt Wink

Mit besten Grüßen,
Markus
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RE: Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ? - von TSV 1860 Muenchen - 01-04-2014, 13:46

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