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Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ?
#3
Hallo ArJa,

in meinem Sorgerechtsstreit (http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6140) war die letzte Verhandlung vor Gericht im Juni 2013. Der Richter hat keine Entscheidung getroffen. Zum Jahreswechsel 2013 / 2014 hat der die Akte weggelegt, ohne eine Entscheidung getroffen zu haben. Seither ist nichts mehr passiert - weder in die eine noch in die andere Richtung.

Das mal als Maßstab. Die Dauer deines Verfahrens scheint also nichts außergewöhnliches zu sein.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Wie lange darf ein Familienrichter den Beschluß herauszögern ? - von Austriake - 01-04-2014, 13:55

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