01-04-2014, 19:14
Bekanntlich lebt ja mein Sohn (12,5 Jahre) seit Ende März 2013 bei mir. Wegen einer Umgangsvereinbarung ist die Mutter bisher nicht tätig geworden.
Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.
Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.
Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.
Nun frage ich mich:
-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?
-Womit komme ich eigentlich in Verzug?
-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?
Vor einiger Zeit schrieb sie mir nun per email, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe. Sie hätte als Wunschzeit die Sommerferien (ohne nähere Eingrenzung) angegeben und sie bräuchte meine Zustimmung und ich solle die bitte geben.
Obwohl verblüfft, fragte ich meinen Sohn, ob seine Mutter das mit ihm bei einem der mehr oder weniger regelmäßigen Telefonate besprochen hatte; er wußte aber von nichts.
Ich habe dann erst ´mal ebenfalls per email angefragt, aufgrund welcher ärztlichen Befunde denn kurative Maßnahmen für unseren Sohn angeraten worden seien. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten. Aber heute sandte mir die Anwältin der Mutter vorab per email eine Aufforderung, die Zustimmung im Interesse des gemeinsamen Kindes (ohne dieses irgendwie zu begründen) bis zum xx.xx.xxxx zu erteilen, ansonsten sie mich in Verzug setze.
Nun frage ich mich:
-Gibt´s so etwas: Mutter-Kind-Kur, wenn das Kind gar nicht bei der Mutter lebt? Und was wären ggf. die Voraussetzungen dafür?
-Womit komme ich eigentlich in Verzug?
-Muß ich berücksichtigen, dass heute der 1. April ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...