01-04-2014, 20:54
(01-04-2014, 20:09)raid schrieb: Minimum muss aber dein Sohn irgendwann vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtet worden sein bzw. werden. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Im letzten Jahr nicht - das müßte ich ja mitbekommen haben. Es haben aber Tests in einer kinderpsychiatrischen Praxis stattgefunden - einerseits, um seine Lese- und Rechtschreibstörung nach ICD-10 zu diagnostizieren; andererseits ergaben sich Auffälligkeiten derenhalben er jetzt alle 2 Wochen zur Therapie geht.
Edit wg. der Inverzugsetzung: Kann es sein, dass die RAin meint, einen hinreichenden Grund zur VKH-Beantragung zu haben, wenn ich nicht reagiere? Anders kann sie m. E. mit der Mutter kein Geld verdienen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...