02-04-2014, 09:55
Hallo, wieder!
Ich habe da eine Frage:
Kann mich jemand über Vor- und Nachteile einer Vereinbarug bzw.Gerichtlichen Beschlusses über das Nachehelichen Unterhalt aufklären?
und:
Ist das tatsächlich so, dass, wenn die Exe auf Unterhalt gegen Entschädigungssumme verzichtet und dann zum späterem Zeitpunkt doch sozialleistungen beantrag, wird dann der Ehemann doch noch vom Sozialamt in Anspruch genohmmen?
Danke
Ich habe da eine Frage:
Kann mich jemand über Vor- und Nachteile einer Vereinbarug bzw.Gerichtlichen Beschlusses über das Nachehelichen Unterhalt aufklären?
und:
Ist das tatsächlich so, dass, wenn die Exe auf Unterhalt gegen Entschädigungssumme verzichtet und dann zum späterem Zeitpunkt doch sozialleistungen beantrag, wird dann der Ehemann doch noch vom Sozialamt in Anspruch genohmmen?
Danke