Zu 1. kann ich nichts sagen. Die Dummheit namens "EHE" habe ich mir erspart.
Weil, wenn die arme das Geld verbraucht hat, hat sie ja nichts mehr zum futtern:
Keine "bereite Mittel" = Sozialstaat springt ein = Sozialstaat sucht Regress bei potentiellem Unterhaltspflichtigen
(02-04-2014, 09:55)Lelja schrieb: und:Ja.
Ist das tatsächlich so, dass, wenn die Exe auf Unterhalt gegen Entschädigungssumme verzichtet und dann zum späterem Zeitpunkt doch sozialleistungen beantrag, wird dann der Ehemann doch noch vom Sozialamt in Anspruch genohmmen?
Weil, wenn die arme das Geld verbraucht hat, hat sie ja nichts mehr zum futtern:
Keine "bereite Mittel" = Sozialstaat springt ein = Sozialstaat sucht Regress bei potentiellem Unterhaltspflichtigen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #