03-05-2009, 15:17
(03-05-2009, 12:24)Webworker schrieb: Ich bin ja jetzt schon einige Zeit hier im Forum, eine Lösung ausser Hartz4 in Verbindung mit Schwarzarbeit oder Auswandern konnte ich für den Fall "feindlich gesinnte Ex" aber noch immer nicht entdecken. - Und wie man sieht wird es nicht besser, sondern immer schlimmer.
Es geht schon auch anders. Wege gibt es viele und im Forum haben wir ja einiges kennengelernt. Ich habe mich auch anders durchgeschlagen. Den individuell besten Weg zu finden ist eine Kunst, bei der man assistieren kann.
Das BGH-Urteil besitzt enorme Tragweite. Darin sind noch ganz andere Anklänge enthalten. Die dadurch verursache enorme Steigerung von Unterhaltspflichten (40-100% mehr!) ist nur eine Seite. Die andere ist die Begründung, die auch auf andere Sachverhalte passt. Rechnerische Grundlage des Unterhalts sei ja nun das steuerliche Existenzminimum, Bezug wird auch auf ALG 2 genommen, das Kindergartengebühren nicht enthält.
Somit geraten auch andere Kosten in diese "Mehrbedarfs"-Zone. Das sind z.B. Klassenfahrten und alle Schulsachen. Oder auch alle Fahrten, die das Kind regelmässig macht und irgendwie begründbar sind. Das ganze Gewicht des Unterhalts bekommt ein Gewicht von Sachverhalten aus Mehrbedarfen hinzu, die bisher die Ausnahme waren, aber nun jeden Pflichtigen mit kleinen Kindern trifft.
Andererseits hat der BGH nun ein Fass angestochen, aus dem auch ganz andere, unerwünschte und unerwartete Dinge fliessen können. Wenn die Ex mehr Geld will, muss sie nun ihrerseits ihr Einkommen offenlegen. An der Spirale von ständigen Nachweisen und offenlegen darf auch die Ex teilnehmen. Vielleicht stellt sich nun vermehrt die Frage, ob das nicht grundsätzlich so sein sollte? Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.