03-05-2009, 15:44
(03-05-2009, 15:17)p schrieb: Andererseits hat der BGH nun ein Fass angestochen, aus dem auch ganz andere, unerwünschte und unerwartete Dinge fliessen können. Wenn die Ex mehr Geld will, muss sie nun ihrerseits ihr Einkommen offenlegen. An der Spirale von ständigen Nachweisen und offenlegen darf auch die Ex teilnehmen.
Ja, das klingt gut. Im Sonderfall Erwachsenenunterhalt hat das ja auch seine Wirkung. In meinem eigenen Beispiel habe ich nach Klagedrohung meiner Tochter diesen Punkt besonders in den Vordergrund gestellt ("Du organisierst mir die Einkommensnachweise deiner Mutter - auch Kindergeld - ich hab bis dahin meine Jahresabrechnungen zusammen"). Dann kam nichts mehr. Die Transparenz wollte Mama nicht.
Zitat:Vielleicht stellt sich nun vermehrt die Frage, ob das nicht grundsätzlich so sein sollte? Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.
Guter Ansatz also. Muesste "nur noch" rechtssicher gelten.
Ray