Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#42
Zitat:Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten

Das kann ich nicht nachvollziehen, wieso soll die Mutter das halbe Kindergeld wegen dem Wohnraum einbehalten dürfen? Der Vater muss ja auch den Wohnraum bereitstellen. - Das wäre ja wieder ein ungerechter Kompromiss, der nicht dadurch besser wird, dass es so wie es jetzt ist einfach eine Katastrophe ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Gast1 - 02-05-2009, 00:35
Der nächste logische Schritt - von Gast1 - 03-05-2009, 10:17
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:16
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:49
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Webworker - 03-05-2009, 17:52
Die Frau ist ein Opfer ein Opfer ein Opfer - von Gast1 - 04-05-2009, 11:22
RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Backfire - 04-05-2009, 07:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zahl der Schulschwänzer steigt weiter lordsofmidnight 2 3.990 22-01-2012, 19:32
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste