26-09-2008, 19:01
Um zu entscheiden, wer bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Kind aus dem Hort bzw. der Schule abholen darf, muss nicht erst der “Familienrat” einberufen werden. Das ist allein eine tagtägliche Angelegenheit des erziehenden Elternteils. Diese Auffassung hat jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vertreten. Der Mann vertrat die Ansicht, wer seine Tochter abhole, könne wegen der hochstrittigen Situation zwischen seiner Frau und ihm nur gemeinsam entschieden werden. Denn er als Vater spiele für das Mädchen eine wichtige Rolle, und wenn er in dieser Frage nicht mitbestimmen dürfe, bestehe die Gefahr, dass es zu einer Entfremdung zwischen ihm und der Tochter komme. Damit aber werde das gemeinsame Sorgerecht ausgehöhlt. Dem wollte das Gericht nicht folgen (Az. 4 UF 39/08)
http://www.marlaktuell.de/?p=108554
Trotz gemeinsamer Sorge...
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