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Mangelfall oder Leistungsfähig?
#1
Servus,

Kurze Preisfrage.

Mutter hat 2 Kinder von 2 Vätern.

Kind 1 lebt beim KV
Kind 2 lebt bei Ihr

Für Kind 2 bekommt sie Unterhalt noch DDT, kein Mangelfall.
Für Kind 1 ist sie Unterhaltspflichtig. Sie hat bereinigt 1300 netto.

Die KM meint, sie träfe auch eine Unterhaltspflicht gegenüber Kind 2, weswegen sie die 300€ über SB auf beide Kinder verteilen möchte.

Ich meine, sie trifft keine Unterhaltspflicht bezüglich des bei ihr lebenden Kindes und sie kann 100% KU für Kind 1 leisten, anstatt eine Mangelfallberechnung für diesen durchzuführen. Siehe BGb 1606 A 3 S 2 und die Leitlinien des OLG.

Stehe ich auf dem Schlauch mit meiner Ansicht?
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Nachrichten in diesem Thema
Mangelfall oder Leistungsfähig? - von JahJahChildren - 05-04-2014, 14:37
RE: Mangelfall oder Leistungsfähig? - von p__ - 05-04-2014, 15:58

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