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Mangelfall oder Leistungsfähig?
#5
Die Mutter hat recht. Aber nur bei Sonder- und Mehrbedarf :-) Die sind nämlich immer anteilig von beiden Elternteilen zu tragen. Wenn den beide Kinder geltend machen, kann sie ihr Geld auf die Sonder/Mehrbedarfe verteilen. Sonst nicht, vor allem nicht für den laufenden Barunterhalt.
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RE: Mangelfall oder Leistungsfähig? - von p__ - 05-04-2014, 15:58

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