05-04-2014, 15:58
Die Mutter hat recht. Aber nur bei Sonder- und Mehrbedarf :-) Die sind nämlich immer anteilig von beiden Elternteilen zu tragen. Wenn den beide Kinder geltend machen, kann sie ihr Geld auf die Sonder/Mehrbedarfe verteilen. Sonst nicht, vor allem nicht für den laufenden Barunterhalt.