05-08-2008, 19:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-08-2008, 19:18 von gleichgesinnter.)
Familienrecht in Spanien
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gleichgesinnter
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Cool Familienrecht in Spanien
Und nochmals herzlich Willkommen in Spanien,
und wieder gehen die Uhren, sprich das Familienrecht, anders als in Deutschland, denn wer Unterhalt in Spanien begehrt, muss es beweisen, das er Unterhalt braucht und darf nicht einfach behaupten, das er nicht arbeiten kann. Dafür gibt es sehr hohe Hürden und bei Krankheit muss ein gerichtliches Gutachten erstellt werden, das, wenn dies zum Schluss kommt, das der Begehrende doch nicht so krank ist, wie er behauptet, das Gutachten voll bezahlen muss!
Weitere Familienrechtsunterschiede gegenüber wie in Deutschland sind folgende:
Zitat:
3. Trennung und Scheidung:
Zum 10.07.2005 wurde das Recht der Trennung und Scheidung in Spanien grundlegend reformiert und vereinfacht. Vor dieser Frist anhängige Verfahren werden grundsätzlich nach altem Recht weiter geführt, bezüglich der Scheidungs- und Trennungsgründe sowie der Fristen gilt aber das neue Recht.
Nunmehr kann jeder Ehegatte auch ohne Zustimmung des anderen schon nach Ablauf von drei Monaten seit der Eheschließung die Trennung und Scheidung beantragen. Dabei muss der Ehegatte keine Begründung angeben und die Ehegatten müssen auch nicht getrennt leben. In Ausnahmefällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Unversehrtheit, kann auch schon vor Ablauf der Frist der Antrag gestellt werden.
Die Scheidung kann gleichzeitig mit der Trennung beantragt werden; es ist also kein mindestens einjähriges Getrenntleben nach Erhebung der Trennungsklage mehr erforderlich.
Hier gehts schonmal richtig ins Eingemachte, denn in Deutschland kann sich frau erstmal Trennungunterhalt sichern, den es in Spanien schonmal gar nicht gibt.
Weiter gehts:
Zitat:
4. Unterhalt:
Die Ehegatten sind sich gegenseitig zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Der Ehegatte, für den die Trennung oder die Scheidung einen wirtschaftliche Nachteil im Verhältnis zu dem anderen Ehegatten mit sich bringt und eine Verschlechterung zum vorherigen (ehelichen) Standard darstellt, hat einen Anspruch auf Unterhalt.
Können sich die Ehepartner nicht selbst auf eine Unterhaltsvereinbarung einigen, legt das Gericht den zu zahlenden Betrag fest. Dabei berücksichtigt es unter anderem:
- die Vereinbarungen, die die Ehegatten getroffen hatten,
- das Alter, den Gesundheitszustand und die berufliche Qualifikation des Unterhaltsempfängers sowie die Wahrscheinlichkeit der Erlangung eines Arbeitsplatzes durch ihn,
- die Dauer der Ehe/ des Zusammenlebens und
- das Einkommen, die wirtschaftlichen Mittel und die Bedürfnisse des Unterhaltsschuldners.
Zur Unterhaltsschuld gehört alle Dinge des täglichen Lebensbedarfs, wie die Wohnung, die Kleidung und die medizinische Betreuung. Der Unterhaltsgläubiger hat dem Unterhaltsschuldner nachzuweisen, dass er ohne die Zahlung nicht ausreichend versorgt wäre.
Hier merkt man schon, das in Spanien nicht so einfach Unterhalt eingeklagt werden kann, ausser der Mann hat ein Übereinkommen und die EX gar nichts und kann nicht arbeiten!
Aber es kommt noch besser (jetzt kriegt Papa-Ralf einen Herzschlag):
Zitat:
5. Sorgerecht:
Die Eltern sind auch nach der Trennung oder Scheidung dem Kind und seinem Wohl verpflichtet. Dem Trennungs- bzw. Scheidungsantrag soll daher ein Regelungsvorschlag für die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen beiliegen, der unter anderem folgende Punkte hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts enthalten soll:
a) die Bestimmungen über das Sorgerecht und dessen Ausübung (Besuchsrecht, Kommunikation etc.) und
b) wenn erforderlich, das Besuchs- und Kommunikationsrecht der Großeltern.
Können die Eltern sich hierüber nicht, nur zum Schaden des Kindes oder zum Nachteil eines Elternteils einigen, so trifft das Gericht eine Entscheidung unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Dabei hat es Kinder, die über ausreichendes Urteilsvermögen verfügen oder das 12. Lebensjahr vollendet haben, anzuhören.
Der Elternteil, der dann das Sorgerecht nicht innehat, hat das Recht eine Beziehung mit dem Minderjährigen Kind zu unterhalten.
Im spanischen Recht haben die eheliche und die nichteheliche Abstammung dieselbe Wirkung bezüglich des Sorgerechts. D. h., dass der nichteheliche Vater, wenn die Abstammung des Kindes vom ihm feststeht, grundsätzlich das gleiche Sorgerecht wie die Mutter hat.
Quelle: Klick mich!
Der letzte Satz bringt für manchen Deutschen Vater das Fass zum überlaufen und viele wünschen sich, das es in Deutschland auch so wäre.
Dazu muss noch gesagt werden, das wenn die Mutter oder der Vater das gesamte und vollständige Sorgerecht eines Kindes begehren, zu begründen und zu beweisen ist, warum sie dies so wollen.
Und auch hier gibt es für Unterhaltsschuldner in Spanien noch ein Sahnehäubchen, das nicht zu verachten ist:
In spanischen Unterhaltsurteilen gibt es KEIN fikives Einkommen!
Die Gerichte in Spanien gehen davon aus, das der Schuldner sich ja selber ins eigene Fleisch schneidet, wenn er einen anderen Job annimmt, wo er weniger verdient.
Und jetzt auf das Sahnehäubchen noch die Kirsche: Ein Unterhaltsschuldner hat noch zwei Rechte: Er kann jedes Jahr von Unterhaltsgläubiger eine eidesstattliche Versicherung verlangen, das er immer noch im selben Status ist wie bei Urteilsverkündung ( wenn hier falsche Angaben gemacht werden, kann sich wohl jeder selbst ausrechnen, was dann passiert) und hat das Recht, einmal im Jahr eine Angleichung des Unterhaltsbetrags zu verlangen, wenn sich sein Einkommen verschlechtert hat!
Wie gesagt: Herzlich Willkommen in Spanien!
gleichgesinnter
10.7.2008 2:55
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Mus Lim
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Beitrag: #2
Spanische Männer und deutsche Weicheier!
"Un hombre tiene cojones", sagt der Spanier.
"Eier, man muss Eier haben", sagt Olli Kahn.
An den Gesetzen merkt man, dass spanische Männer nicht auf
sich herumtrampeln lassen wie deutsche Weicheier!
10.7.2008 6:14
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Papa-Ralf
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Beitrag: #3
RE: Familienrecht in Spanien
@Mus Lim
ich lasse nicht auf mir herum trampeln, aber erst gestern bekam ich die Ablehnung meiner Untätigkeitsbeschwerde vom OLG Naumburg
es hat schon alles seine Richtigkeit, dass bisher in Fragen des von mir angeforderten Fotos noch nicht entschieden wurde. Ich bin selbst schuld, weil ich der Befragung der Tochter nicht zustimme, einer Einmischung der Kinderklaubehörde nicht zustimme und im Übrigen muss erst mal geprüft werden, in wie weit ich meiner Homepage wegen strafrechtlich belangt werden kann ...
Außerdem werde ich wohl auch kein Foto bekommen, weil ich ja eines beim Umgang machen kann. Da kann ich ja meine Tochter auch nach den Leistungen in der Schule fragen ....
"Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung!"
Keinen Respekt, keine Minute, keinen Cent, keine Schrift mehr einem Un-Rechtsstaat!
seit Juni 2002 keine Besuche, seit Februar 2005 keinerlei Kontakt zur 11-j. Tochter
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.7.2008 7:38 von Papa-Ralf.
10.7.2008 7:03
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Mus Lim
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Beitrag: #4
RE: Familienrecht in Spanien
Papa-Ralf schrieb:
"Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung!"
Was jeder Beschreibung spottet, ist deutsche Familierechtssprechung!
10.7.2008 7:22
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staatsknecht
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Beitrag: #5
RE: Familienrecht in Spanien
leider gilt das spanische familienrecht nur im eigenen land. Sad
dafür können sich die germanischen rechtsgelehrten ihre fiktiven einkünfte sich fiktiv irgendwo hinstecken. Smile
wenn ex und kind in deutschland leben und der titel feststeht, kommt es doch eigentlich nur noch auf die vollstreckungsgesetze in spanien an.
es sei denn man kann die titel irgendwie aushebeln. wie reagieren span. gerichte bei umgangsverweigerung ? wie sieht es mit dem titel aus, wenn die germanen weiterhin die abänderung verweigern und fiktives einkommen berechnen ?
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.7.2008 14:18 von staatsknecht.
10.7.2008 14:06
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gleichgesinnter
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Beitrag: #6
RE: Familienrecht in Spanien
Hierzu habe ich wieder was Neues:
Ein Deutscher muesste Unterhalt nach Deutschland bezahlen (wohnt in Malaga). Nachdem seine in Deutschland lebende EX durch die Vollstreckung des deutschen Titels in Andalusien ihr Geld haben wollte, erhob der EX vorm spanischen Gericht die Einrede der betruegerischen Titelerlangung in Deutschland durch fiktive Einkommenfestsetzung im deutschen Urteil mit Einkommensnachweisen, die aus seinem frueheren Leben in Deutschland herruehren (hat EX dem deutschen Gericht vorgelegt). Dieses Einkommen hat er aber nicht mehr in Spanien.
Stand der Dinge: das spanische Gericht hat die Vollstreckung ausser Vollzug gesetzt und wird dem deutschen Gericht die neuen spanischen Einkommennachweise des Mannes hinschicken.
Die EX hat bereits Beschwerde beim spanischen Gericht eingelegt und verlangt die Einhaltung internationaler Abmachungen. Hat spanisches Gericht abgelehnt mit dem Hinweis, das es eine Stellungnahme des deutschen Gerichts verlangen will, auf welchen Grundlagen das Urteil zustandegekommen war.
Es kann jetzt also wiedereinmal so sein, dass das deutsche Urteil wieder fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert wird, weil es den Grundsaetzen des spanischen Terretoriums widerspricht.
Der Trick: Durch die internationalen Abkommen wird das Urteil zwar anerkannt, kann aber wegen dem Ordre Public fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert werden.
25.7.2008 21:02
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Papa-Ralf
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Beitrag: #7
RE: Familienrecht in Spanien
Eviva Espana!
Ich komme bald!
p.s. fiel mir eben noch so ein alter Spruch: Über Spanien lacht die Sonne - über Deutschland die ganze Welt!
Vaterschaftsurteile in Spanien
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gleichgesinnter
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Toungue Vaterschaftsurteile in Spanien
Hallo und herzlich Willkommen in Spanien,
wenn Sie in Spanien ein Kind gezeugt haben und nun die Vaterschaft festgestellt werden soll, dann gibt es den Weg der WEIGERUNG des Blutgutachtens, weil es den Mann in seinen Grundrechten verletzt wenn er dazu gezwungen werden würde. Dazu gibt es dann drei Urteile wobei das letzte Urteil das BESTE ist:
Zitat:
Vaterschaftsfeststellung
Wie ist es zu bewerten, wenn in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft, der betroffene Mann sich weigert, sich einer Genanalyse zu unterziehen? Dies hat der Oberste Gerichtshof in Madrid jetzt in dem Sinne entschieden, dass bei einer Verweigerung des erbbiologischen Gutachtens von einer Vaterschaft auszugehen ist. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Berufungsgerichts in Alicante auf. Dabei handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Die Anordnung des Gutachtens sei mit den Persönlichkeitsrechten des potentiellen Vaters ebenso vereinbar wie verfassungsrechtlich verbrieften Menschenwürde. Wer sich daher weigere, müsse eine Wertung dieses Verhaltens im Sinne der Bestätigung der Vaterschaft in Kauf nehmen. (Tribunal Supremo, Urt. v. 11.09.2003)
Gut, hier denkt man schon, das geht ja wie in Deutschland vonstatten, aber mit dem Unterschied, das man in Deutschland zum Test gezwungen werden kann.
OK, dann zweites Urteil:
Zitat:
Vater ohne Vaterschaftstest
In Spanien kann bei Vaterschaftsprozessen der Betroffene nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht dazu gezwungen werden, sich dem Vaterschaftstest zu unterziehen, da die zwangsweise Abnahme von Blut den Betroffenen in seinen Grundrechten verletze. Wenn der Betroffene sich also weigert, dass ein erbbiologisches Gutachten erstellt wird, steht das betroffene Kind ohne Beweise bezüglich seiner Abstammung da. Das sei dem Kind nicht zuzumuten, befand kürzlich der Oberste Gerichtshof in Madrid. Wenn der Vaterschaftskandidat sich ohne jeden Grund weigere, den Vaterschaftstest machen zu lassen, gelte die Vaterschaft als erwiesen, wenn gewisse andere Indizien (z.B. Verkehr mit der Kindesmutter während der Empfängniszeit) dafür sprächen. Bei einer Interessenabwägung sei hier zugunsten des Kindes zu entscheiden. (Tribunal Supremo, Urt. v. 17.6.2004)
Naja, hier denkt man wie im ersten Urteil, wer sich weigert, der hat was zu verbergen und wird wiederum automatisch zum Vater verurteilt. Man beachte bitte das Datum der Urteile.
Und jetzt kommt das dritte Urteil und somit der Befreiungsschlag:
Zitat:
Verweigerung des Vaterschaftstests - Einschränkung
In Spanien können Väter im Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft nicht dazu gezwungen werden, sich einem Vaterschafstest zu unterziehen, weil dies nach Auffassung der spanischen Gerichte gegen das durch die Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verstößt. Die Zivilrichter am obersten Gerichtshof hatten allerdings in letzter Zeit aus der Verweigerung der Vaterschaftstests geschlossen, dies sei eine Vermutung für das Vorliegen der Vaterschaft. Dies führte zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die den Test verweigerten, automatisch verurteilt wurden und somit ihre Vaterschaft als rechtskräftig festgestellt galt. Diese Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist jetzt durch das spanische Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Aus der Weigerung den Test zu machen, dürfe nicht per se geschlossen werden, der betroffene Mann sei der Vater. Vielmehr müsse auch andere unter Berücksichtigung anderer Indizien eine umfassende Beweiswürdigung vorgenommen werden. (Tribunal Constitucional, Urt. v. 14.02.2005)
Quelle: Hier!
Und jetzt kam noch ein neueres Urteil heraus, das nochmalig daruf hinweist, das eine Weigerung auf keinen Fall die automatische Vaterschaftanfechtung als Urteil haben darf. Und noch das Schmankerl obendrauf: Wenn der Mann sich weigert bis zum Äussersten, dann muss die Mutter oder das Kind mindestens 5 verwante Zeugen bringen, die unter Eides Statt bezeugen, das der Mann mit der Mutter liiert war oder ist. Bei One-Night-Stands doch etwas schwierig, wie ich finde.
Ich weiss schon, warum ich Deutschland den Rücken gekehrt habe. Sowas beweist es mir immer wieder und stärkt mich in meiner Auffassung. Hier sind die Rechte des Mannes noch etwas wert und werden verteidigt.
gleichgesinnter
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern 1:48 von gleichgesinnter.
Gestern 1:43
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webworker
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Beitrag: #2
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Super Sache, @gleichgesinnter, ist auf jeden Fall gebookmarked!
Was Geiles für Deutsche habe ich vor ein paar Stunden gefunden, leider keinen Link mehr, das Gehalt eines Arbeitnehmers ist auf jeden Fall dann pfändungssicher, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen grosszügigen Gehaltsvorschuss gewährt hat, der Gehaltsvorschuss geht nämlich vor!!
Da kann man doch schön die Phantasie spielen lassen wenn man einen neuen Job annimmt, geht natürlich nur dann, wenn der Chef einem sehr wohlgesonnen ist, oder, das soll ja auch nicht so selten sein, selbst Unterhaltspflichtiger ist Smile
Gestern 2:06
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gleichgesinnter
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Beitrag: #3
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Oh webworker,
ich habe noch einiges gefunden, das ich jetzt nach und nach reinstellen werde. Du glaubst ja gar nicht, was für Rechte ein Ausländer in Spanien hat, wenn er behauptet, das gegen seinen Willen im Ausland ein Urteil ergangen ist, das den spanischen Gesetzen widerspricht.
Ist ja scharf, es wird immer besser... wenn einem ausländischem Bürger in Spanien ein Ausweisdokument aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung seines Heimatlandes verwehrt wird, hat er unendgeltlichen Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft!
Ja geil!
gleichgesinnter
Gestern 2:17
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webworker
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Beitrag: #4
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Gleichgesinnter, das hört sich sehr interessant an, ich hoffe Dir hat das jetzt vorerst mal geholfen!
Ich selber habe noch bis 2013 Zeit mir Gedanken darüber zu machen, bin aber selbstverständlich so gerne wie möglich mit dem Ohr am Puls der Zeit.....
Booaaahh, wahnsinn, dieses Wochenende war ja mal wieder Springflut, wir sind da immer in Playa de Arinaga, unglaublich geil.... mir gefällt dieses "Nest" immer besser, ich glaube, dass wir fix dort hinziehen werden, die Westseite ist ja auch noch fast komplett windgeschützt und die Wohnungen dort sind spottbillig....
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern 3:22 von webworker.
Gestern 2:35
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staatsknecht
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Beitrag: #5
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
gleichgesinnter schrieb:
Oh webworker,
i
Ist ja scharf, es wird immer besser... wenn einem ausländischem Bürger in Spanien ein Ausweisdokument aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung seines Heimatlandes verwehrt wird, hat er unendgeltlichen Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft!
Ja geil!
gleichgesinnter
hast du die quelle oder den link ?
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
Trennungsfaq-Forum
Trennungsfaq-Forum > Vaterschaft, Trennung, Familienrecht > Neue Gerichtsurteile > OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
Normale Version: OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
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borni
9.7.2008, 19:50
"Allerdings verspricht die Klage insoweit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, als sie auf Zahlung von Betreuungsunterhalt auch für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes der Parteien gerichtet ist. Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes verlangter Betreuungsunterhalt ist nach Ansicht des Senats wie schon nach früherem Recht (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1249) auch nach der Neugestaltung des § 1615l BGB durch das UÄndG nur zeitlich befristet bis zum dritten Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung festgestellt werden kann, dass nach Ablauf der 3-Jahresfrist die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch gem. § 1615l II S. 4 f. BGB gegeben sein werden, ... Dies folgt daraus, dass auch nach der Neufassung des § 1615l II BGB der zeitliche „Basisunterhalt“ (so die Formulierung in der Gesetzesbegründung zu § 1570 BGB n.F., BT-Drucks. 16/6980 = FamRZ 2007, 1947) mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes endet, sofern nicht Billigkeitsgründe einen verlängerten Anspruch erfordern. Ein verlängerter Anspruch kann also erst dann zugesprochen werden, wenn vom künftigen Vorliegen von Billigkeitsgründen ausgegangen werden kann.
Dass der Klägerin auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Klägers noch Betreuungsunterhalt zustehen wird, kann auf der Basis ihres bisherigen Vortrags nicht angenommen werden. ... Ob von ihr eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, hängt davon ab, ob dies im Hinblick auf die Möglichkeiten der Fremdbetreuung des Kindes und im Hinblick auf die Belange des Kindes im Übrigen möglich und zumutbar ist. Umstände, die einer Ausweitung ihrer Tätigkeit entgegenstehen, müsste die Klägerin vortragen. Denn sie trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Umständen, die einen verlängerten Unterhaltsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit rechtfertigen ... Da die Klägerin ihr Begehren eines verlängerten Anspruchs jedoch nur mit dem Hinweis auf die abgesenkte Billigkeitsschwelle in § 1615l II S. 4 BGB n.F. bzw. dem auf die Entscheidung des BVerfG vom 28.2.2007 (FamRZ 2007, 965) begründet, ist die Klage insoweit unschlüssig."
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=651
Es ging nur um Prozesskostenhilfe, aber immerhin. Sie wird sich jetzt andere Gründe ausdenken müssen. Smile
CSS
9.7.2008, 20:23
@borni,
danke für diesen link. ich gehe mal davon aus das es mich in meinem falle auch treffen kann. meine "gutste" möchte auch nicht mehr arbeiten gehen und sie jammert jetzt schon rum weil nächstes jahr ihr titel für betreuungsunterhalt endet.
die billigkeitsgründe sind natürlich das große manko und wie ein kaugummi.
Trennungsfaq-Forum > Vaterschaft, Trennung, Familienrecht > Neue Gerichtsurteile > OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
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Cocktail-Detlef
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Beitrag: #1
Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
das klingt aufreißerisch, aber ich spreche hier leider von thailand. meine putzfrau hat 2 kinder und geht bei mir vollzeit arbeiten und heute habe ich eine zweite putzfrau eingestellt, die ebenso ein kind hat. alles kein problem und sie arbeiten gerne. warum sie das tun? wenn man geld braucht, dann gehts eben zum job zum geld verdienen.
das lustige an der geschichte ist noch, dass die kinder von beiden frauen einen vater haben, der bei mir als handwerker arbeitet. ich war da leicht verunsichert, wenn die ex und die momentane ehefrau zusammen arbeiten, aber das ist kein thema. selbst die kinder spielen gemeinsam. so sind wir eben ein familienbetrieb.
die kinder sind tagsüber bei nachbarn, die auch kinder haben und werden dort versorgt - alles in eigeninitiative!
eigeninitiative, eigenverantwortung - das wird hier praktiziert.
der deutsche richter muss erstmal prüfen, ob die deutsche ex überhaupt arbeiten gehen kann. bei aller freundschaft, aber was ist das denn? und die sprechen von emanzipation, leistungsbereitschaft und wollen in der wirtschaft eine führungsrolle übernehmen?
wenn das fernsehen kommt, dann lasse ich die beiden frauen antreten und dann werden die mal erzählen wie man kindererziehung und arbeit verbinden kann.
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10.1.2008 16:47
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Betriebsstoff
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Beitrag: #2
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Damit ist nicht leicht zu argumentieren. In Deutschland würde man sagen, die pure Not zwinge die Mutter zu arbeiten. Die Kinderbetreuung durch eine andere Familie könne man nicht verlangen und wäre auch nicht einfach so immer möglich. Wieviele Familien in Thailand haben zwei voll in der Erwerbsarbeit stehende Eltern, ist das die Norm?
Fang es lieber von deiner persönlichen Situation an: Kindsmutter und du wart nicht verheiratet, der grösste finanzielle Brocken war der Betreuungsunterhalt an die Ex. Seit 1.1. muss der satte zehn Jahre lang bezahlt werden, egal ob verheiratet gewesen oder nicht. Quelle: Neue Unterhaltsleitlinien Frankfurt, Punkt 17.1: "Bis zur Beendigung der Grundschulzeit kann eine Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden." Das ist weltweit auf die einsame Spitze getrieben, vom feministischen Schweden bis zum sich entwickelnden Thailand existiert diese Unterhaltsart überhaupt nicht. Und wenn sie sehen wollen, wie das in Thailand funktioniert, sollten sie sich deine Angestellten ansehen...
Zitat:
der deutsche richter muss erstmal prüfen, ob die deutsche ex überhaupt arbeiten gehen kann.
Der viel zu früh verstobene Dieter Mark hat es beim Ehegattenunterhalt mal so gemacht: Ex wollte nicht arbeiten, behauptete keinen Job zu finden. Er hat ihr vor Gericht angeboten, sie könne bei ihm putzen, er würde gut bezahlen. Ex sagte, es sei für sie nicht zumutbar, zu ihm zu gehen, sie könne ihn nicht mehr sehen. Er antwortete, das sei kein Problem, sie könne den Wohnungschlüssel beim Nachbarn holen und könne arbeiten, während er weg ist. Ergebnis: Richter verdonnerte sie zu fiktivem Einkommen, Unterhalt an sie fiel weg...
10.1.2008 19:02
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Ray
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Beitrag: #3
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Zitat:
Damit ist nicht leicht zu argumentieren. In Deutschland würde man [...] Fang es lieber von deiner persönlichen Situation an:
Ich weiss nicht, vielleicht haengt es an der gemeinsamen Herkunft, Detlef kommt wie ich auch aus dem Osten D's. Dort war es voellig ueblich, dass Frauen Vollzeit gearbeitet haben. Kein Thema.
Im Moment habe ich ziemlich viel Franzosen um mich. Nach deren Aussage ist das in Frankreich auch heute ebenfalls gaengige Praxis. Bei denen kann man Geldnot nicht so leicht geltend machen wie im "unterentwickelten" Thailand.
Ich glaube es schadet ueberhaupt nicht, den Zustand in D einmal von dieser Seite in Frage zu stellen.
Ray
p.s. Sehe gerade den anderen thread zu Frankreich, passt ja. Diese "Vertreter Deutschlands" sollten ersteinmal ihre eigene Muellhalde aufraeumen.
10.1.2008 20:32
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Betriebsstoff
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Beitrag: #4
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Ray schrieb:
Ich glaube es schadet ueberhaupt nicht, den Zustand in D einmal von dieser Seite in Frage zu stellen.
Darauf wollte ich hinaus, und zwar in möglichst breiter Form, nämlich von jeder Seite. Der Witz ist ja, dass es völlig schnuppe ist, welche gesellschaftlichen Normalitäten herrschen. Unterhalt gibts nicht. In Irland ist zum Beispiel die Einverdienerfamilie üblich, trotzdem haben die keinen Betreuungsunterhalt. In Frankreich ist sie weniger üblich, auch keiner. In der Schweiz und Österreich ist es wie hier, fast auch nicht (ich glaube, sechs Wochen in CH, die Mutterschutzzeit). Zehn Jahre Strafzahlungen an eine Ex sind durch nichts zu rechtfertigen, alle offiziell vorgebrachten Argumente entpuppen sich im Ländervergleich als Lügen. Lügen, die Existenzen zerstören. Lügen, die immer schlimmer werden: Erst nichts, dann 1977 ein Jahr, 1992 erweiterbar auf drei, seit 1998 drei Jahre als Regel, nun zehn Jahre. Wohin führt das, wo hinein haben wir uns da in deutscher Einzigartigkeit verrannt?
Ehegattenunterhalt ist ein weiteres Kapitel, aber da es bei Khun Dino und seiner letzten Ex um Betreuungsunterhalt ging, sie nicht geheiratet haben, bleiben wir mal beim Betreuungsunterhalt. Der ist auch extremer, den gibts fast nirgends, während Ehegattenunterhalt öfters zu finden ist.
10.1.2008 21:04
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Cocktail-Detlef
König
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Beitrag: #5
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
das ist alles sehr interessant. also erstmal gehe ich ja auch aus der sozialen not heraus arbeiten - ich würde ansonsten in thailand verhungern. als ausländer bekomme ich nichts.
betreuungsunterhalt in D = 10 jahre und vielleicht gar noch länger, weil die kindeserziehung ja auch problematisch sein kann und es die ganze frau erfordert. da fragt man sich ernsthaft, wozu kindergartenplätze eigentlich notwendig sind. damit sich die frau auch mal vom stress erholen kann? zum wohle des kindes? die pisastudie zeigt sicherlich ein anderes bild, aber da sind die schulen daran schuld. es gibt immer einen anderen schuldigen und das ist das problem in der deutschen gesellschaft, insbesondere bei exen.
ex hat 100% sorgerecht, kind ist ausser kontrolle geraten, weil: keine kindergartenplätze, schule ist schlecht, vater zahlt zu wenig unterhalt und und und ... das ist alles ein skandal.
meine tochter würde bei mir besser aufgehoben sein und es wäre zum wohle des kindes. habe ich eine reelle chance?? natürlich nicht. also muss die gesellschaft mit diesen zuständen leben.
Unterhaltsflucht - die einzige Alternative neben Hartz IV!
Die legale Auswanderung: http://www.bestattungen-thailand.com
11.1.2008 4:22
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Schnauze Voll
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Beitrag: #6
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
leutnant schrieb:
das ist alles sehr interessant. also erstmal gehe ich ja auch aus der sozialen not heraus arbeiten - ich würde ansonsten in thailand verhungern. als ausländer bekomme ich nichts.
Schmeiss Deinen Pass weg, werde Thai, geh irgendwann nach D, such Dir eine gutverdienende Frau und lass Dich scheiden! Big Grin
Gruesse aus Fernost
11.1.2008 4:35
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max
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Beitrag: #7
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Alle Beiträge laufen doch zwischen den Zeilen ganz klar auf einen Punkt hinaus:
DEUTSCHE GESETZGEBUNG
Was macht denn die deutsche, verlassene Frau?
SIE NIMMT NUR, WAS IHR VON GELTENDEM RECHTES WEGEN ZUSTEHT!!!
Das ist legal und mehr macht sie nicht.
Würde es ihr nicht zustehen, könnte sie nicht aufs Gericht ziehen.
Ohne mal den DDR-Zeiten nachzutrauern:
Das Sozialsystem war auf alle Fälle vorbildlich.
Als Vollzeitbeschäftigte hatten wir Anspruch auf Kinderkrippen/Kindergartenplatz.
Sogar samstags kam eine Erzieherin nur für unseren Jungen, weil wir beide arbeiten mußten.
Und die Nachbarschaftshilfe ist geschichte. - Gibt es in den seltensten Fällen noch.
Ich kann mich erinnern, daß ein Kollege Unterhalt für 1 Kind über 50 DDR-Mark zahlen mußte.
Ehegattenunterhalt gab es nicht.
11.1.2008 9:02
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RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Die DDR ist zwar auch eines (von vielen) Beispielen das man anführen könnte, aber ich würde das rein aus "Marketinggründen" nicht öffentlich tun. Die Nachteile vor grossem Publikum überwiegen einfach, weil man unsachliche Repliken damit herausfordert. Man macht sich unnötig angreifbar.
- Die DDR ist gescheitert. Von innen heraus. Sie war auch pleite. Nicht einmal die paar Goodies konnten auf Dauer bezahlt werden. Es gibt wirklich bessere Beispiele von Staaten in und ausserhalb Europas, die eine einzigartige Erfolgsgeschichte hingelegt haben, oben hab ich Irland genannt.
- Im Fall der DDR kann man beim Exenunterhalt immer mit der Vollbeschäftigung gegenargumentieren. Jobs für jeden = Kein Unterhalt nötig. Heute keine Jobs für die armen Mütter = Unterhalt nötig.
- Die DDR war für Trennungsväter durchaus nicht positiv. Über den Kontakt des Kindes zum Vater bestimmte allein die Mutter, so stand es im Gesetz! Die sich daraus ebenfalls ergebenden Katastophen wurden in den Medien noch viel weniger thematisiert wie heute in Gesamtdeutschland.
- Die Geburtenrate war trotz der tollen Betreuung und fehlen des Unterhaltswahnsinns niedrig. Die Leute hatten auch da keine grosse Lust, Kinder zu bekommen.
11.1.2008 9:19
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Cocktail-Detlef
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Beitrag: #9
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
@max
die DDR war schon geil und die zeit will ich nicht missen, genauso wenig die tatsache, dass ich aus der doch "so ersehnten" bundesrepublik ausgewandert bin bzw. musste.
@p
absolut. wer in unterhaltssachen vergleiche mit der DDR zieht, dem hört man nicht zu und wird ausgelacht.
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11.1.2008 9:51
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lordsofmidnight
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Beitrag: #10
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
p schrieb:
Der viel zu früh verstobene Dieter Mark hat es beim Ehegattenunterhalt mal so gemacht: Ex wollte nicht arbeiten, behauptete keinen Job zu finden. Er hat ihr vor Gericht angeboten, sie könne bei ihm putzen, er würde gut bezahlen. Ex sagte, es sei für sie nicht zumutbar, zu ihm zu gehen, sie könne ihn nicht mehr sehen. Er antwortete, das sei kein Problem, sie könne den Wohnungschlüssel beim Nachbarn holen und könne arbeiten, während er weg ist. Ergebnis: Richter verdonnerte sie zu fiktivem Einkommen, Unterhalt an sie fiel weg...
Das ist eine brilliante Idee, die ich auch für mich nutzen könnte. Hast Du dazu nähere Informationen, Aktenzeichen etc. ?
11.1.2008 19:13
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Papa-Ralf
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Beitrag: #11
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Ich hatte in der DDR Probleme mit dem Umgang zu meinem Sohn. Es führte kein Weg rein und ich wurde erst im Guten, dann mit sanften Druck dazu gebracht, weitere Anstrengungen zu lassen.
Ich zahlte zwar nur knapp 90 Mark bei 1400 - 1600 Mark Einkommen - je nach Verpflegungsgeld - aber dafür sah ich den bengel nicht.
Ich hatte Glück durch die Wende. Ich ging auf meine Ex zu, und drohte ihr mit den neuen Verhältnissen und peng - klappte es.
Hätte sie sich informiert und weiter geblockt - hätte ich wohl auch Neese gehabt.
Mit DDR brauchst Du nur im Osten einigen Alten zu kommen, der Rest der Deutschen - bis auf vielleicht noch ein paar Linksradikalen - will damit nichts mehr zu tun haben.
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11.1.2008 19:33
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p
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Beitrag: #12
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
lordsofmidnight schrieb:
Das ist eine brilliante Idee, die ich auch für mich nutzen könnte. Hast Du dazu nähere Informationen, Aktenzeichen etc. ?
Hat er mal so erzählt, bei einigen seiner über 50 Gerichtsverfahren waren diverse lustige Sachen dabei. Wird auch mit Detailkenntnissen nicht viel bringen, war nur am Amtsgericht in Bremen und bei solchen Entscheidungen hängt es zu 100% vom Richter ab.
11.1.2008 20:20
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lordsofmidnight
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Beitrag: #13
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Danke @ p.
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gleichgesinnter
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Beitrag: #1
Cool Familienrecht in Spanien
Und nochmals herzlich Willkommen in Spanien,
und wieder gehen die Uhren, sprich das Familienrecht, anders als in Deutschland, denn wer Unterhalt in Spanien begehrt, muss es beweisen, das er Unterhalt braucht und darf nicht einfach behaupten, das er nicht arbeiten kann. Dafür gibt es sehr hohe Hürden und bei Krankheit muss ein gerichtliches Gutachten erstellt werden, das, wenn dies zum Schluss kommt, das der Begehrende doch nicht so krank ist, wie er behauptet, das Gutachten voll bezahlen muss!
Weitere Familienrechtsunterschiede gegenüber wie in Deutschland sind folgende:
Zitat:
3. Trennung und Scheidung:
Zum 10.07.2005 wurde das Recht der Trennung und Scheidung in Spanien grundlegend reformiert und vereinfacht. Vor dieser Frist anhängige Verfahren werden grundsätzlich nach altem Recht weiter geführt, bezüglich der Scheidungs- und Trennungsgründe sowie der Fristen gilt aber das neue Recht.
Nunmehr kann jeder Ehegatte auch ohne Zustimmung des anderen schon nach Ablauf von drei Monaten seit der Eheschließung die Trennung und Scheidung beantragen. Dabei muss der Ehegatte keine Begründung angeben und die Ehegatten müssen auch nicht getrennt leben. In Ausnahmefällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Unversehrtheit, kann auch schon vor Ablauf der Frist der Antrag gestellt werden.
Die Scheidung kann gleichzeitig mit der Trennung beantragt werden; es ist also kein mindestens einjähriges Getrenntleben nach Erhebung der Trennungsklage mehr erforderlich.
Hier gehts schonmal richtig ins Eingemachte, denn in Deutschland kann sich frau erstmal Trennungunterhalt sichern, den es in Spanien schonmal gar nicht gibt.
Weiter gehts:
Zitat:
4. Unterhalt:
Die Ehegatten sind sich gegenseitig zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Der Ehegatte, für den die Trennung oder die Scheidung einen wirtschaftliche Nachteil im Verhältnis zu dem anderen Ehegatten mit sich bringt und eine Verschlechterung zum vorherigen (ehelichen) Standard darstellt, hat einen Anspruch auf Unterhalt.
Können sich die Ehepartner nicht selbst auf eine Unterhaltsvereinbarung einigen, legt das Gericht den zu zahlenden Betrag fest. Dabei berücksichtigt es unter anderem:
- die Vereinbarungen, die die Ehegatten getroffen hatten,
- das Alter, den Gesundheitszustand und die berufliche Qualifikation des Unterhaltsempfängers sowie die Wahrscheinlichkeit der Erlangung eines Arbeitsplatzes durch ihn,
- die Dauer der Ehe/ des Zusammenlebens und
- das Einkommen, die wirtschaftlichen Mittel und die Bedürfnisse des Unterhaltsschuldners.
Zur Unterhaltsschuld gehört alle Dinge des täglichen Lebensbedarfs, wie die Wohnung, die Kleidung und die medizinische Betreuung. Der Unterhaltsgläubiger hat dem Unterhaltsschuldner nachzuweisen, dass er ohne die Zahlung nicht ausreichend versorgt wäre.
Hier merkt man schon, das in Spanien nicht so einfach Unterhalt eingeklagt werden kann, ausser der Mann hat ein Übereinkommen und die EX gar nichts und kann nicht arbeiten!
Aber es kommt noch besser (jetzt kriegt Papa-Ralf einen Herzschlag):
Zitat:
5. Sorgerecht:
Die Eltern sind auch nach der Trennung oder Scheidung dem Kind und seinem Wohl verpflichtet. Dem Trennungs- bzw. Scheidungsantrag soll daher ein Regelungsvorschlag für die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen beiliegen, der unter anderem folgende Punkte hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts enthalten soll:
a) die Bestimmungen über das Sorgerecht und dessen Ausübung (Besuchsrecht, Kommunikation etc.) und
b) wenn erforderlich, das Besuchs- und Kommunikationsrecht der Großeltern.
Können die Eltern sich hierüber nicht, nur zum Schaden des Kindes oder zum Nachteil eines Elternteils einigen, so trifft das Gericht eine Entscheidung unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Dabei hat es Kinder, die über ausreichendes Urteilsvermögen verfügen oder das 12. Lebensjahr vollendet haben, anzuhören.
Der Elternteil, der dann das Sorgerecht nicht innehat, hat das Recht eine Beziehung mit dem Minderjährigen Kind zu unterhalten.
Im spanischen Recht haben die eheliche und die nichteheliche Abstammung dieselbe Wirkung bezüglich des Sorgerechts. D. h., dass der nichteheliche Vater, wenn die Abstammung des Kindes vom ihm feststeht, grundsätzlich das gleiche Sorgerecht wie die Mutter hat.
Quelle: Klick mich!
Der letzte Satz bringt für manchen Deutschen Vater das Fass zum überlaufen und viele wünschen sich, das es in Deutschland auch so wäre.
Dazu muss noch gesagt werden, das wenn die Mutter oder der Vater das gesamte und vollständige Sorgerecht eines Kindes begehren, zu begründen und zu beweisen ist, warum sie dies so wollen.
Und auch hier gibt es für Unterhaltsschuldner in Spanien noch ein Sahnehäubchen, das nicht zu verachten ist:
In spanischen Unterhaltsurteilen gibt es KEIN fikives Einkommen!
Die Gerichte in Spanien gehen davon aus, das der Schuldner sich ja selber ins eigene Fleisch schneidet, wenn er einen anderen Job annimmt, wo er weniger verdient.
Und jetzt auf das Sahnehäubchen noch die Kirsche: Ein Unterhaltsschuldner hat noch zwei Rechte: Er kann jedes Jahr von Unterhaltsgläubiger eine eidesstattliche Versicherung verlangen, das er immer noch im selben Status ist wie bei Urteilsverkündung ( wenn hier falsche Angaben gemacht werden, kann sich wohl jeder selbst ausrechnen, was dann passiert) und hat das Recht, einmal im Jahr eine Angleichung des Unterhaltsbetrags zu verlangen, wenn sich sein Einkommen verschlechtert hat!
Wie gesagt: Herzlich Willkommen in Spanien!
gleichgesinnter
10.7.2008 2:55
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Mus Lim
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Beitrag: #2
Spanische Männer und deutsche Weicheier!
"Un hombre tiene cojones", sagt der Spanier.
"Eier, man muss Eier haben", sagt Olli Kahn.
An den Gesetzen merkt man, dass spanische Männer nicht auf
sich herumtrampeln lassen wie deutsche Weicheier!
10.7.2008 6:14
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Papa-Ralf
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Beitrag: #3
RE: Familienrecht in Spanien
@Mus Lim
ich lasse nicht auf mir herum trampeln, aber erst gestern bekam ich die Ablehnung meiner Untätigkeitsbeschwerde vom OLG Naumburg
es hat schon alles seine Richtigkeit, dass bisher in Fragen des von mir angeforderten Fotos noch nicht entschieden wurde. Ich bin selbst schuld, weil ich der Befragung der Tochter nicht zustimme, einer Einmischung der Kinderklaubehörde nicht zustimme und im Übrigen muss erst mal geprüft werden, in wie weit ich meiner Homepage wegen strafrechtlich belangt werden kann ...
Außerdem werde ich wohl auch kein Foto bekommen, weil ich ja eines beim Umgang machen kann. Da kann ich ja meine Tochter auch nach den Leistungen in der Schule fragen ....
"Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung!"
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.7.2008 7:38 von Papa-Ralf.
10.7.2008 7:03
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Mus Lim
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Beitrag: #4
RE: Familienrecht in Spanien
Papa-Ralf schrieb:
"Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung!"
Was jeder Beschreibung spottet, ist deutsche Familierechtssprechung!
10.7.2008 7:22
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staatsknecht
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Beitrag: #5
RE: Familienrecht in Spanien
leider gilt das spanische familienrecht nur im eigenen land. Sad
dafür können sich die germanischen rechtsgelehrten ihre fiktiven einkünfte sich fiktiv irgendwo hinstecken. Smile
wenn ex und kind in deutschland leben und der titel feststeht, kommt es doch eigentlich nur noch auf die vollstreckungsgesetze in spanien an.
es sei denn man kann die titel irgendwie aushebeln. wie reagieren span. gerichte bei umgangsverweigerung ? wie sieht es mit dem titel aus, wenn die germanen weiterhin die abänderung verweigern und fiktives einkommen berechnen ?
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.7.2008 14:18 von staatsknecht.
10.7.2008 14:06
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gleichgesinnter
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Beitrag: #6
RE: Familienrecht in Spanien
Hierzu habe ich wieder was Neues:
Ein Deutscher muesste Unterhalt nach Deutschland bezahlen (wohnt in Malaga). Nachdem seine in Deutschland lebende EX durch die Vollstreckung des deutschen Titels in Andalusien ihr Geld haben wollte, erhob der EX vorm spanischen Gericht die Einrede der betruegerischen Titelerlangung in Deutschland durch fiktive Einkommenfestsetzung im deutschen Urteil mit Einkommensnachweisen, die aus seinem frueheren Leben in Deutschland herruehren (hat EX dem deutschen Gericht vorgelegt). Dieses Einkommen hat er aber nicht mehr in Spanien.
Stand der Dinge: das spanische Gericht hat die Vollstreckung ausser Vollzug gesetzt und wird dem deutschen Gericht die neuen spanischen Einkommennachweise des Mannes hinschicken.
Die EX hat bereits Beschwerde beim spanischen Gericht eingelegt und verlangt die Einhaltung internationaler Abmachungen. Hat spanisches Gericht abgelehnt mit dem Hinweis, das es eine Stellungnahme des deutschen Gerichts verlangen will, auf welchen Grundlagen das Urteil zustandegekommen war.
Es kann jetzt also wiedereinmal so sein, dass das deutsche Urteil wieder fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert wird, weil es den Grundsaetzen des spanischen Terretoriums widerspricht.
Der Trick: Durch die internationalen Abkommen wird das Urteil zwar anerkannt, kann aber wegen dem Ordre Public fuer nicht vollstreckungsfaehig erklaert werden.
25.7.2008 21:02
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Papa-Ralf
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Beitrag: #7
RE: Familienrecht in Spanien
Eviva Espana!
Ich komme bald!
p.s. fiel mir eben noch so ein alter Spruch: Über Spanien lacht die Sonne - über Deutschland die ganze Welt!
Vaterschaftsurteile in Spanien
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gleichgesinnter
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Beitrag: #1
Toungue Vaterschaftsurteile in Spanien
Hallo und herzlich Willkommen in Spanien,
wenn Sie in Spanien ein Kind gezeugt haben und nun die Vaterschaft festgestellt werden soll, dann gibt es den Weg der WEIGERUNG des Blutgutachtens, weil es den Mann in seinen Grundrechten verletzt wenn er dazu gezwungen werden würde. Dazu gibt es dann drei Urteile wobei das letzte Urteil das BESTE ist:
Zitat:
Vaterschaftsfeststellung
Wie ist es zu bewerten, wenn in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft, der betroffene Mann sich weigert, sich einer Genanalyse zu unterziehen? Dies hat der Oberste Gerichtshof in Madrid jetzt in dem Sinne entschieden, dass bei einer Verweigerung des erbbiologischen Gutachtens von einer Vaterschaft auszugehen ist. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Berufungsgerichts in Alicante auf. Dabei handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Die Anordnung des Gutachtens sei mit den Persönlichkeitsrechten des potentiellen Vaters ebenso vereinbar wie verfassungsrechtlich verbrieften Menschenwürde. Wer sich daher weigere, müsse eine Wertung dieses Verhaltens im Sinne der Bestätigung der Vaterschaft in Kauf nehmen. (Tribunal Supremo, Urt. v. 11.09.2003)
Gut, hier denkt man schon, das geht ja wie in Deutschland vonstatten, aber mit dem Unterschied, das man in Deutschland zum Test gezwungen werden kann.
OK, dann zweites Urteil:
Zitat:
Vater ohne Vaterschaftstest
In Spanien kann bei Vaterschaftsprozessen der Betroffene nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht dazu gezwungen werden, sich dem Vaterschaftstest zu unterziehen, da die zwangsweise Abnahme von Blut den Betroffenen in seinen Grundrechten verletze. Wenn der Betroffene sich also weigert, dass ein erbbiologisches Gutachten erstellt wird, steht das betroffene Kind ohne Beweise bezüglich seiner Abstammung da. Das sei dem Kind nicht zuzumuten, befand kürzlich der Oberste Gerichtshof in Madrid. Wenn der Vaterschaftskandidat sich ohne jeden Grund weigere, den Vaterschaftstest machen zu lassen, gelte die Vaterschaft als erwiesen, wenn gewisse andere Indizien (z.B. Verkehr mit der Kindesmutter während der Empfängniszeit) dafür sprächen. Bei einer Interessenabwägung sei hier zugunsten des Kindes zu entscheiden. (Tribunal Supremo, Urt. v. 17.6.2004)
Naja, hier denkt man wie im ersten Urteil, wer sich weigert, der hat was zu verbergen und wird wiederum automatisch zum Vater verurteilt. Man beachte bitte das Datum der Urteile.
Und jetzt kommt das dritte Urteil und somit der Befreiungsschlag:
Zitat:
Verweigerung des Vaterschaftstests - Einschränkung
In Spanien können Väter im Verfahren zur Anerkennung der Vaterschaft nicht dazu gezwungen werden, sich einem Vaterschafstest zu unterziehen, weil dies nach Auffassung der spanischen Gerichte gegen das durch die Verfassung garantierte Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verstößt. Die Zivilrichter am obersten Gerichtshof hatten allerdings in letzter Zeit aus der Verweigerung der Vaterschaftstests geschlossen, dies sei eine Vermutung für das Vorliegen der Vaterschaft. Dies führte zu dem Ergebnis, dass diejenigen, die den Test verweigerten, automatisch verurteilt wurden und somit ihre Vaterschaft als rechtskräftig festgestellt galt. Diese Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist jetzt durch das spanische Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Aus der Weigerung den Test zu machen, dürfe nicht per se geschlossen werden, der betroffene Mann sei der Vater. Vielmehr müsse auch andere unter Berücksichtigung anderer Indizien eine umfassende Beweiswürdigung vorgenommen werden. (Tribunal Constitucional, Urt. v. 14.02.2005)
Quelle: Hier!
Und jetzt kam noch ein neueres Urteil heraus, das nochmalig daruf hinweist, das eine Weigerung auf keinen Fall die automatische Vaterschaftanfechtung als Urteil haben darf. Und noch das Schmankerl obendrauf: Wenn der Mann sich weigert bis zum Äussersten, dann muss die Mutter oder das Kind mindestens 5 verwante Zeugen bringen, die unter Eides Statt bezeugen, das der Mann mit der Mutter liiert war oder ist. Bei One-Night-Stands doch etwas schwierig, wie ich finde.
Ich weiss schon, warum ich Deutschland den Rücken gekehrt habe. Sowas beweist es mir immer wieder und stärkt mich in meiner Auffassung. Hier sind die Rechte des Mannes noch etwas wert und werden verteidigt.
gleichgesinnter
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern 1:48 von gleichgesinnter.
Gestern 1:43
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webworker
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Beitrag: #2
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Super Sache, @gleichgesinnter, ist auf jeden Fall gebookmarked!
Was Geiles für Deutsche habe ich vor ein paar Stunden gefunden, leider keinen Link mehr, das Gehalt eines Arbeitnehmers ist auf jeden Fall dann pfändungssicher, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen grosszügigen Gehaltsvorschuss gewährt hat, der Gehaltsvorschuss geht nämlich vor!!
Da kann man doch schön die Phantasie spielen lassen wenn man einen neuen Job annimmt, geht natürlich nur dann, wenn der Chef einem sehr wohlgesonnen ist, oder, das soll ja auch nicht so selten sein, selbst Unterhaltspflichtiger ist Smile
Gestern 2:06
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gleichgesinnter
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Beitrag: #3
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Oh webworker,
ich habe noch einiges gefunden, das ich jetzt nach und nach reinstellen werde. Du glaubst ja gar nicht, was für Rechte ein Ausländer in Spanien hat, wenn er behauptet, das gegen seinen Willen im Ausland ein Urteil ergangen ist, das den spanischen Gesetzen widerspricht.
Ist ja scharf, es wird immer besser... wenn einem ausländischem Bürger in Spanien ein Ausweisdokument aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung seines Heimatlandes verwehrt wird, hat er unendgeltlichen Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft!
Ja geil!
gleichgesinnter
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webworker
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Beitrag: #4
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
Gleichgesinnter, das hört sich sehr interessant an, ich hoffe Dir hat das jetzt vorerst mal geholfen!
Ich selber habe noch bis 2013 Zeit mir Gedanken darüber zu machen, bin aber selbstverständlich so gerne wie möglich mit dem Ohr am Puls der Zeit.....
Booaaahh, wahnsinn, dieses Wochenende war ja mal wieder Springflut, wir sind da immer in Playa de Arinaga, unglaublich geil.... mir gefällt dieses "Nest" immer besser, ich glaube, dass wir fix dort hinziehen werden, die Westseite ist ja auch noch fast komplett windgeschützt und die Wohnungen dort sind spottbillig....
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern 3:22 von webworker.
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staatsknecht
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Beitrag: #5
RE: Vaterschaftsurteile in Spanien
gleichgesinnter schrieb:
Oh webworker,
i
Ist ja scharf, es wird immer besser... wenn einem ausländischem Bürger in Spanien ein Ausweisdokument aufgrund einer gesetzeswidrigen Handlung seines Heimatlandes verwehrt wird, hat er unendgeltlichen Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft!
Ja geil!
gleichgesinnter
hast du die quelle oder den link ?
Ihr werdet geknechtet werden, bis ...
Trennungsfaq-Forum
Trennungsfaq-Forum > Vaterschaft, Trennung, Familienrecht > Neue Gerichtsurteile > OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
Normale Version: OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
borni
9.7.2008, 19:50
"Allerdings verspricht die Klage insoweit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, als sie auf Zahlung von Betreuungsunterhalt auch für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes der Parteien gerichtet ist. Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes verlangter Betreuungsunterhalt ist nach Ansicht des Senats wie schon nach früherem Recht (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1249) auch nach der Neugestaltung des § 1615l BGB durch das UÄndG nur zeitlich befristet bis zum dritten Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung festgestellt werden kann, dass nach Ablauf der 3-Jahresfrist die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch gem. § 1615l II S. 4 f. BGB gegeben sein werden, ... Dies folgt daraus, dass auch nach der Neufassung des § 1615l II BGB der zeitliche „Basisunterhalt“ (so die Formulierung in der Gesetzesbegründung zu § 1570 BGB n.F., BT-Drucks. 16/6980 = FamRZ 2007, 1947) mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes endet, sofern nicht Billigkeitsgründe einen verlängerten Anspruch erfordern. Ein verlängerter Anspruch kann also erst dann zugesprochen werden, wenn vom künftigen Vorliegen von Billigkeitsgründen ausgegangen werden kann.
Dass der Klägerin auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Klägers noch Betreuungsunterhalt zustehen wird, kann auf der Basis ihres bisherigen Vortrags nicht angenommen werden. ... Ob von ihr eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit erwartet werden kann, hängt davon ab, ob dies im Hinblick auf die Möglichkeiten der Fremdbetreuung des Kindes und im Hinblick auf die Belange des Kindes im Übrigen möglich und zumutbar ist. Umstände, die einer Ausweitung ihrer Tätigkeit entgegenstehen, müsste die Klägerin vortragen. Denn sie trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Umständen, die einen verlängerten Unterhaltsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit rechtfertigen ... Da die Klägerin ihr Begehren eines verlängerten Anspruchs jedoch nur mit dem Hinweis auf die abgesenkte Billigkeitsschwelle in § 1615l II S. 4 BGB n.F. bzw. dem auf die Entscheidung des BVerfG vom 28.2.2007 (FamRZ 2007, 965) begründet, ist die Klage insoweit unschlüssig."
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=651
Es ging nur um Prozesskostenhilfe, aber immerhin. Sie wird sich jetzt andere Gründe ausdenken müssen. Smile
CSS
9.7.2008, 20:23
@borni,
danke für diesen link. ich gehe mal davon aus das es mich in meinem falle auch treffen kann. meine "gutste" möchte auch nicht mehr arbeiten gehen und sie jammert jetzt schon rum weil nächstes jahr ihr titel für betreuungsunterhalt endet.
die billigkeitsgründe sind natürlich das große manko und wie ein kaugummi.
Trennungsfaq-Forum > Vaterschaft, Trennung, Familienrecht > Neue Gerichtsurteile > OLG Bremen 4 WF 175/07: Betreuungsunterhalt nach dem 3. Lebensjahr ??
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Beitrag: #1
Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
das klingt aufreißerisch, aber ich spreche hier leider von thailand. meine putzfrau hat 2 kinder und geht bei mir vollzeit arbeiten und heute habe ich eine zweite putzfrau eingestellt, die ebenso ein kind hat. alles kein problem und sie arbeiten gerne. warum sie das tun? wenn man geld braucht, dann gehts eben zum job zum geld verdienen.
das lustige an der geschichte ist noch, dass die kinder von beiden frauen einen vater haben, der bei mir als handwerker arbeitet. ich war da leicht verunsichert, wenn die ex und die momentane ehefrau zusammen arbeiten, aber das ist kein thema. selbst die kinder spielen gemeinsam. so sind wir eben ein familienbetrieb.
die kinder sind tagsüber bei nachbarn, die auch kinder haben und werden dort versorgt - alles in eigeninitiative!
eigeninitiative, eigenverantwortung - das wird hier praktiziert.
der deutsche richter muss erstmal prüfen, ob die deutsche ex überhaupt arbeiten gehen kann. bei aller freundschaft, aber was ist das denn? und die sprechen von emanzipation, leistungsbereitschaft und wollen in der wirtschaft eine führungsrolle übernehmen?
wenn das fernsehen kommt, dann lasse ich die beiden frauen antreten und dann werden die mal erzählen wie man kindererziehung und arbeit verbinden kann.
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10.1.2008 16:47
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RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Damit ist nicht leicht zu argumentieren. In Deutschland würde man sagen, die pure Not zwinge die Mutter zu arbeiten. Die Kinderbetreuung durch eine andere Familie könne man nicht verlangen und wäre auch nicht einfach so immer möglich. Wieviele Familien in Thailand haben zwei voll in der Erwerbsarbeit stehende Eltern, ist das die Norm?
Fang es lieber von deiner persönlichen Situation an: Kindsmutter und du wart nicht verheiratet, der grösste finanzielle Brocken war der Betreuungsunterhalt an die Ex. Seit 1.1. muss der satte zehn Jahre lang bezahlt werden, egal ob verheiratet gewesen oder nicht. Quelle: Neue Unterhaltsleitlinien Frankfurt, Punkt 17.1: "Bis zur Beendigung der Grundschulzeit kann eine Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden." Das ist weltweit auf die einsame Spitze getrieben, vom feministischen Schweden bis zum sich entwickelnden Thailand existiert diese Unterhaltsart überhaupt nicht. Und wenn sie sehen wollen, wie das in Thailand funktioniert, sollten sie sich deine Angestellten ansehen...
Zitat:
der deutsche richter muss erstmal prüfen, ob die deutsche ex überhaupt arbeiten gehen kann.
Der viel zu früh verstobene Dieter Mark hat es beim Ehegattenunterhalt mal so gemacht: Ex wollte nicht arbeiten, behauptete keinen Job zu finden. Er hat ihr vor Gericht angeboten, sie könne bei ihm putzen, er würde gut bezahlen. Ex sagte, es sei für sie nicht zumutbar, zu ihm zu gehen, sie könne ihn nicht mehr sehen. Er antwortete, das sei kein Problem, sie könne den Wohnungschlüssel beim Nachbarn holen und könne arbeiten, während er weg ist. Ergebnis: Richter verdonnerte sie zu fiktivem Einkommen, Unterhalt an sie fiel weg...
10.1.2008 19:02
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Ray
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RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Zitat:
Damit ist nicht leicht zu argumentieren. In Deutschland würde man [...] Fang es lieber von deiner persönlichen Situation an:
Ich weiss nicht, vielleicht haengt es an der gemeinsamen Herkunft, Detlef kommt wie ich auch aus dem Osten D's. Dort war es voellig ueblich, dass Frauen Vollzeit gearbeitet haben. Kein Thema.
Im Moment habe ich ziemlich viel Franzosen um mich. Nach deren Aussage ist das in Frankreich auch heute ebenfalls gaengige Praxis. Bei denen kann man Geldnot nicht so leicht geltend machen wie im "unterentwickelten" Thailand.
Ich glaube es schadet ueberhaupt nicht, den Zustand in D einmal von dieser Seite in Frage zu stellen.
Ray
p.s. Sehe gerade den anderen thread zu Frankreich, passt ja. Diese "Vertreter Deutschlands" sollten ersteinmal ihre eigene Muellhalde aufraeumen.
10.1.2008 20:32
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Betriebsstoff
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Beitrag: #4
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Ray schrieb:
Ich glaube es schadet ueberhaupt nicht, den Zustand in D einmal von dieser Seite in Frage zu stellen.
Darauf wollte ich hinaus, und zwar in möglichst breiter Form, nämlich von jeder Seite. Der Witz ist ja, dass es völlig schnuppe ist, welche gesellschaftlichen Normalitäten herrschen. Unterhalt gibts nicht. In Irland ist zum Beispiel die Einverdienerfamilie üblich, trotzdem haben die keinen Betreuungsunterhalt. In Frankreich ist sie weniger üblich, auch keiner. In der Schweiz und Österreich ist es wie hier, fast auch nicht (ich glaube, sechs Wochen in CH, die Mutterschutzzeit). Zehn Jahre Strafzahlungen an eine Ex sind durch nichts zu rechtfertigen, alle offiziell vorgebrachten Argumente entpuppen sich im Ländervergleich als Lügen. Lügen, die Existenzen zerstören. Lügen, die immer schlimmer werden: Erst nichts, dann 1977 ein Jahr, 1992 erweiterbar auf drei, seit 1998 drei Jahre als Regel, nun zehn Jahre. Wohin führt das, wo hinein haben wir uns da in deutscher Einzigartigkeit verrannt?
Ehegattenunterhalt ist ein weiteres Kapitel, aber da es bei Khun Dino und seiner letzten Ex um Betreuungsunterhalt ging, sie nicht geheiratet haben, bleiben wir mal beim Betreuungsunterhalt. Der ist auch extremer, den gibts fast nirgends, während Ehegattenunterhalt öfters zu finden ist.
10.1.2008 21:04
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Cocktail-Detlef
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Beitrag: #5
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
das ist alles sehr interessant. also erstmal gehe ich ja auch aus der sozialen not heraus arbeiten - ich würde ansonsten in thailand verhungern. als ausländer bekomme ich nichts.
betreuungsunterhalt in D = 10 jahre und vielleicht gar noch länger, weil die kindeserziehung ja auch problematisch sein kann und es die ganze frau erfordert. da fragt man sich ernsthaft, wozu kindergartenplätze eigentlich notwendig sind. damit sich die frau auch mal vom stress erholen kann? zum wohle des kindes? die pisastudie zeigt sicherlich ein anderes bild, aber da sind die schulen daran schuld. es gibt immer einen anderen schuldigen und das ist das problem in der deutschen gesellschaft, insbesondere bei exen.
ex hat 100% sorgerecht, kind ist ausser kontrolle geraten, weil: keine kindergartenplätze, schule ist schlecht, vater zahlt zu wenig unterhalt und und und ... das ist alles ein skandal.
meine tochter würde bei mir besser aufgehoben sein und es wäre zum wohle des kindes. habe ich eine reelle chance?? natürlich nicht. also muss die gesellschaft mit diesen zuständen leben.
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11.1.2008 4:22
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Schnauze Voll
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Beitrag: #6
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
leutnant schrieb:
das ist alles sehr interessant. also erstmal gehe ich ja auch aus der sozialen not heraus arbeiten - ich würde ansonsten in thailand verhungern. als ausländer bekomme ich nichts.
Schmeiss Deinen Pass weg, werde Thai, geh irgendwann nach D, such Dir eine gutverdienende Frau und lass Dich scheiden! Big Grin
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11.1.2008 4:35
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max
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Beitrag: #7
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Alle Beiträge laufen doch zwischen den Zeilen ganz klar auf einen Punkt hinaus:
DEUTSCHE GESETZGEBUNG
Was macht denn die deutsche, verlassene Frau?
SIE NIMMT NUR, WAS IHR VON GELTENDEM RECHTES WEGEN ZUSTEHT!!!
Das ist legal und mehr macht sie nicht.
Würde es ihr nicht zustehen, könnte sie nicht aufs Gericht ziehen.
Ohne mal den DDR-Zeiten nachzutrauern:
Das Sozialsystem war auf alle Fälle vorbildlich.
Als Vollzeitbeschäftigte hatten wir Anspruch auf Kinderkrippen/Kindergartenplatz.
Sogar samstags kam eine Erzieherin nur für unseren Jungen, weil wir beide arbeiten mußten.
Und die Nachbarschaftshilfe ist geschichte. - Gibt es in den seltensten Fällen noch.
Ich kann mich erinnern, daß ein Kollege Unterhalt für 1 Kind über 50 DDR-Mark zahlen mußte.
Ehegattenunterhalt gab es nicht.
11.1.2008 9:02
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Beitrag: #8
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Die DDR ist zwar auch eines (von vielen) Beispielen das man anführen könnte, aber ich würde das rein aus "Marketinggründen" nicht öffentlich tun. Die Nachteile vor grossem Publikum überwiegen einfach, weil man unsachliche Repliken damit herausfordert. Man macht sich unnötig angreifbar.
- Die DDR ist gescheitert. Von innen heraus. Sie war auch pleite. Nicht einmal die paar Goodies konnten auf Dauer bezahlt werden. Es gibt wirklich bessere Beispiele von Staaten in und ausserhalb Europas, die eine einzigartige Erfolgsgeschichte hingelegt haben, oben hab ich Irland genannt.
- Im Fall der DDR kann man beim Exenunterhalt immer mit der Vollbeschäftigung gegenargumentieren. Jobs für jeden = Kein Unterhalt nötig. Heute keine Jobs für die armen Mütter = Unterhalt nötig.
- Die DDR war für Trennungsväter durchaus nicht positiv. Über den Kontakt des Kindes zum Vater bestimmte allein die Mutter, so stand es im Gesetz! Die sich daraus ebenfalls ergebenden Katastophen wurden in den Medien noch viel weniger thematisiert wie heute in Gesamtdeutschland.
- Die Geburtenrate war trotz der tollen Betreuung und fehlen des Unterhaltswahnsinns niedrig. Die Leute hatten auch da keine grosse Lust, Kinder zu bekommen.
11.1.2008 9:19
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Cocktail-Detlef
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Beitrag: #9
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
@max
die DDR war schon geil und die zeit will ich nicht missen, genauso wenig die tatsache, dass ich aus der doch "so ersehnten" bundesrepublik ausgewandert bin bzw. musste.
@p
absolut. wer in unterhaltssachen vergleiche mit der DDR zieht, dem hört man nicht zu und wird ausgelacht.
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11.1.2008 9:51
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lordsofmidnight
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Beitrag: #10
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
p schrieb:
Der viel zu früh verstobene Dieter Mark hat es beim Ehegattenunterhalt mal so gemacht: Ex wollte nicht arbeiten, behauptete keinen Job zu finden. Er hat ihr vor Gericht angeboten, sie könne bei ihm putzen, er würde gut bezahlen. Ex sagte, es sei für sie nicht zumutbar, zu ihm zu gehen, sie könne ihn nicht mehr sehen. Er antwortete, das sei kein Problem, sie könne den Wohnungschlüssel beim Nachbarn holen und könne arbeiten, während er weg ist. Ergebnis: Richter verdonnerte sie zu fiktivem Einkommen, Unterhalt an sie fiel weg...
Das ist eine brilliante Idee, die ich auch für mich nutzen könnte. Hast Du dazu nähere Informationen, Aktenzeichen etc. ?
11.1.2008 19:13
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Papa-Ralf
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Beitrag: #11
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Ich hatte in der DDR Probleme mit dem Umgang zu meinem Sohn. Es führte kein Weg rein und ich wurde erst im Guten, dann mit sanften Druck dazu gebracht, weitere Anstrengungen zu lassen.
Ich zahlte zwar nur knapp 90 Mark bei 1400 - 1600 Mark Einkommen - je nach Verpflegungsgeld - aber dafür sah ich den bengel nicht.
Ich hatte Glück durch die Wende. Ich ging auf meine Ex zu, und drohte ihr mit den neuen Verhältnissen und peng - klappte es.
Hätte sie sich informiert und weiter geblockt - hätte ich wohl auch Neese gehabt.
Mit DDR brauchst Du nur im Osten einigen Alten zu kommen, der Rest der Deutschen - bis auf vielleicht noch ein paar Linksradikalen - will damit nichts mehr zu tun haben.
Keinen Respekt, keine Minute, keinen Cent, keine Schrift mehr einem Un-Rechtsstaat!
seit Juni 2002 keine Besuche, seit Februar 2005 keinerlei Kontakt zur 11-j. Tochter
11.1.2008 19:33
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Beitrag: #12
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
lordsofmidnight schrieb:
Das ist eine brilliante Idee, die ich auch für mich nutzen könnte. Hast Du dazu nähere Informationen, Aktenzeichen etc. ?
Hat er mal so erzählt, bei einigen seiner über 50 Gerichtsverfahren waren diverse lustige Sachen dabei. Wird auch mit Detailkenntnissen nicht viel bringen, war nur am Amtsgericht in Bremen und bei solchen Entscheidungen hängt es zu 100% vom Richter ab.
11.1.2008 20:20
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lordsofmidnight
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Beitrag: #13
RE: Frauen mit Kinder gehen Vollzeit arbeiten!
Danke @ p.
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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